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Krankenhäuser
Budgetgenehmigungen
Für jedes Krankenhaus, für das die Vorschriften des Gesetzes zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz KHG) gelten, wird zwischen den Vertragsparteien eine Budgetvereinbarung für ein oder mehrere Kalenderjahre abgeschlossen. Die Vertragsparteien sind die Träger eines Krankenhauses und die Sozialleistungsträger.
Diese Vereinbarung enthält sogenannte DRG-Fallpauschalen, Pflegesätze und weitere Entgelte. Sofern erforderlich, wird eine Vereinbarung über das Ausbildungsbudget für die an dem jeweiligen Krankenhaus angesiedelten Ausbildungsstätten verschiedener Ausbildungsberufe getroffen. DRG steht für Diagnosis Related Groups. Dabei handelt es sich um ein System, nach dem ein Großteil aller Akutkrankenhausleistungen über Fallpauschalen abgerechnet wird.
Alle Regelungen, die den vereinbarten Pflegesatz beziehungsweise die vereinbarten DRG-Fallpauschalen sowie die Ausbildungsbudgets mitbestimmen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nach außen der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Schiedsstelle vermittelt
Kommt eine Einigung zwischen den Parteien nicht zustande, kann die Schiedsstelle KHG Westfalen-Lippe angerufen werden. Die Schiedsstelle trifft dann eine Festsetzung zu den Pflegesätzen, den DRG-Pauschalen oder den Ausbildungsbudgets des Krankenhauses. Die Festsetzung der Schiedsstelle muss zu ihrer Wirksamkeit nach außen ebenfalls von der Bezirksregierung genehmigt werden.
PEPP
Seit 2013 gibt es auch in der psychiatrischen Versorgung eine leistungsorientierte und pauschalierende Vergütung, nach dem Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz). Basis des neuen Entgeltsystems bilden tagesbezogene Pauschalen; sie lösen die früheren abteilungsbezogenen Tagespflegesätze ab. (PEPP = Pauschalierende Entgelte für Psychiatrie und Psychosomatik)
Einrichtungen für Psychiatrie und Psychosomatik können das neue System zunächst auf freiwilliger Basis einführen. Ab 2017 sind dann alle Einrichtungen verpflichtet, die neuen Psych-Entgelte abzurechnen. Ab 2019 beginnt die sogenannte Konvergenzphase, in der die Durchschnittsvergütungen der Krankenhäuser schrittweise an ein landesweites Niveau angepasst werden.
Rechtsvorschriften
- Krankenhausfinanzierungsgesetz KHG (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner:innen
Weitere Links
- InEK – Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- InEK GmbH (deutsches DRG-Institut) Abschlussbricht PEPP-System (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Krankenhausplan NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Krankenhausdatenbank NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums zum neuen Krankenhausplan (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ärztekammer-Westfalen-Lippe (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Downloads
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