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Schwerbehindertenrecht
Antrag stellen
Der Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung ist über ein Formblatt zu stellen. Das gleiche Formular kann auch für einen Änderungsantrag genutzt werden, sofern sich der Gesundheitszustand verschlechtert haben sollte. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag online zu stellen, barrierefrei und anwenderfreundlich. Ansprechpartner für spezielle Fragen sind die kreisfreien Städten und Kreise.
Antragsformulare
Antragsformulare liegen zum Abholen bereit bei:
- Kreisverwaltungen
- Stadtverwaltungen
- Behindertenverbänden
- Vertretungen für schwerbehinderte Menschen in Betrieben und Dienststellen
Die Antragsformulare werden auch als Dokument zum Herunterladen angeboten.
- Erstantrag und Änderungsantrag nach Schwerbehindertenrecht (pdf, 1.2 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Merkblatt SB 6 2022 (pdf, 397 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Einlegeblatt für Antragsvordruck SB 5 26a Adressen Kommune (pdf, 133 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Antrag formlos
Ein Antrag auf Feststellung einer Behinderung kann auch formlos gestellt werden. Die zuständige Behörde wird dann dem Antragsteller eine Eingangsbestätigung senden und das notwendige Formular beifügen.
Der Feststellungsbehörde kann bereits mit dem Antrag ein farbiges Foto vom Antragsteller vorgelegt werden. Dieses Bild muss eine Größe von 45 x 35 Millimeter im Hochformat haben und ohne Rand sein. Auf der Rückseite muss der Name des Antragstellers vermerkt sein.
Online-Antrag
Mit dem Online-Verfahren ELSA.NRW kann ein Antrag direkt am PC ausgefüllt und an die zuständige Behörde übermittelt werden.
Hinweis: Auch für den Online-Antrag ist die eigenhändige Unterschrift erforderlich. Nach dem Ausfüllen der Formularseiten ist die angezeigte Erklärung auszudrucken, zu unterschreiben und innerhalb von zwei Wochen an die zuständige Behörde (das ist die kreisfreie Stadt oder der Landkreis, in der/dem Sie leben) zu senden. Wird die Unterschrift nicht nachgereicht, kann der Antrag nicht bearbeitet werden.
- ELSA.NRW Online-Verfahren (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Adressen der zuständigen Kommune (pdf, 133 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Kontakt
Für Fragen zu Ihrem Widerspruchsverfahren im Schwerbehindertenrecht wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:
0251 411-3382
Hotline-Zeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag
09:30 bis 11:30 Uhr
und
Dienstag, Donnerstag
13:30 bis 15:30 Uhr
Bitte beachten Sie:
Bei Fragen zu Ihrem Erst- oder Änderungsantrag, zu Nachweisen für die Finanzbehörden sowie zur Ausweisausstellung und -verlängerung und zu einem Beiblatt zum Ausweis bzw. Wertmarke für die Beförderung im ÖPNV wenden Sie sich bitte an Ihren örtlich zuständigen kommunalen Aufgabenträger, den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/der Sie leben.
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