Im Arbeitskreis „Schwarzarbeitsbekämpfung – Runder Tisch“ sind Vertreter vom Hauptzollamt Münster, Kreis Steinfurt, Kreis Borken, Stadt Rheine, Stadt Bocholt, Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Handwerkskammer Münster, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und die Bezirksregierung Münster. © Bezirksregierung Münster
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Regionaler Erfahrungsaustausch in Coesfeld
Schwarzarbeitsbekämpfung
Schwarzarbeitsbekämpfung bedeutet Wirtschaftsförderung. Zu einem regionalen Austausch traf sich daher der Arbeitskreis „Schwarzarbeit – Runder Tisch“ in der Bezirksregierung Münster am Standort Coesfeld. Die Schwerpunktthemen des Treffens waren die sichere IT-Datenübertragung und zukünftige gemeinsame Schwerpunktaktionen in den Kreisgebieten Steinfurt und Borken.
Die Arbeitsschützer der Bezirksregierung Münster und die zuständigen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden stellen bei Baustellenkontrollen immer wieder fest, dass Selbstständige als Einmannbetriebe eine unerlaubte Handwerksausübung betreiben. Sie melden bei den Kommunen ein Handwerk ohne Meisterzwang (zum Beispiel Holz- u. Bautenschutz) an, führen aber Tätigkeiten aus, die eine Meisterprüfung zur Voraussetzung (zum Beispiel Dachdeckermeister, Maurermeister) haben. Außerdem werden diese Selbstständigen immer mehr aus dem Personenkreis der EU-Ausländer (zum Beispiel Rumänien, Bulgarien) rekrutiert, die im Rahmen eines Werkvertrags, meistens mit einem Bauunternehmen, zu einem Hungerlohn ihre Bautätigkeiten verrichten. Dadurch wird nicht nur das Mindestlohngesetz umgangen, sondern es werden auch neue Hartz IV Fälle der Zukunft produziert, die später von den Sozialämtern der Kommunen unterstützt werden müssen.
Die Schwarzarbeiter umgehen damit die gesetzlich vorgeschriebenen Zulassungsvoraussetzungen und entrichten häufig keine Steuer- und Sozialabgaben. Die unerlaubte Ausübung eines Handwerkberufs und Schwarzarbeit hat damit struktur- und arbeitspolitische Folgen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, gegen derartige Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz konsequent vorzugehen.
Arbeitskreis „Schwarzarbeitsbekämpfung“
Um bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit Synergieeffekte zu nutzen, haben die zuständigen Behörden der Kreisgebiete Steinfurt und Borken im Jahre 2017 den regionalen Arbeitskreis „Schwarzarbeitsbekämpfung - Runder Tisch" gegründet. In dem Arbeitskreis sind Vertreter vom Hauptzollamt Münster, Kreis Steinfurt, Kreis Borken, Stadt Rheine, Stadt Bocholt, Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Handwerkskammer Münster, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und Bezirksregierung Münster.
Hintergrund des Arbeitskreises ist eine Absichtserklärung von NRW-Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart, NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann und dem Vize-Präsidenten der Generalzolldirektion Hans-Josef Haas. Sie haben im Herbst 2018 vereinbart, zukünftig mindestens zweimal im Jahr eine gemeinsame Schwerpunktaktion zur Schwarzarbeitsbekämpfung durchführen zu wollen. Die enge Zusammenarbeit der zuständigen Behörden ist dabei unabdingbar.
Downloads
- §23 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- §2 Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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