© Bezirksregierung Münster
Service-Navigation und Suche
Hauptnavigation
Themen & Bereiche: Übersicht
-
- Wir über uns
- Arbeitsschutz
- Energiewende in der Region
-
Förderung
Hauptnavigation / Förderung
-
Gesundheit und Soziales
Hauptnavigation / Gesundheit und Soziales
-
- Kommunalaufsicht, Wirtschaft
-
Kultur und Sport
Hauptnavigation / Kultur und Sport
-
Ordnung und Sicherheit
Hauptnavigation / Ordnung und Sicherheit
- Planen und Bauen
- Regionalplanung
-
- Regionalrat Münster
-
Schule und Bildung
Hauptnavigation / Schule und Bildung
-
Umwelt und Natur
Hauptnavigation / Umwelt und Natur
-
Verkehr
Hauptnavigation / Verkehr
- Karriere und Service

Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Im Fokus
- Im Fokus
- Ferienverlängerer müssen zahlen
Hauptinhalt
Im Fokus
Ohne Genehmigung
Ferienverlängerer müssen zahlen
Wer eigenmächtig die Ferien verlängert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Zu Ferienbeginn sind die Autobahnen meist voll und die Flüge teuer. Die Verlockung ist groß, schon früher in die Ferien zu fahren oder erst nach dem Ferienende zurück zu kommen. Doch die Schulpflicht gilt vom ersten bis zum letzten Tag des Schuljahres.
Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Schulleitung fehlen. Ohne Erlaubnis müssen die Eltern mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro rechnen. Im Jahr 2018 wurden 149 Bußgeldverfahren wegen Ferienverstößen von der Bezirksregierung Münster eingeleitet.
Schulschwänzer vor und nach den Ferien
Vom festgelegten Beginn und Ende des Schuljahres dürfen Schülerinnen und Schüler nur abweichen, wenn die Schulleitung dies erlaubt. Wichtige Gründe für eine Beurlaubung können insbesondere persönliche, unaufschiebbare Ereignisse wie beispielsweise die schwere Erkrankung von Angehörigen oder Beerdigungen sein.
Feste Buchungstermine von Pauschalreisen oder Fristen für Ferienhaus-Belegungen werden nicht berücksichtigt. Auch preisgünstige Urlaubstarife und das Umgehen von möglichen Verkehrsspitzen sind keine wichtigen Gründe, den Schüler oder die Schülerin von der Schulpflicht zu befreien.
Meldung an die Bezirksregierung Münster
Legen die Eltern keine Entschuldigung für das Fehlen vor oder reichen sie nicht die von der Schulleitung erbetenen Nachweise ein, so hört die Schulleitung die Eltern an und gibt danach eine Versäumnisanzeige an die Schulaufsichtsbehörde.
Bis zu 1.000 Euro Bußgeld
Wenn die Ferien unerlaubt verlängert werden, muss jeder sorgeberechtigte Elternteil für jedes einzelne schulpflichtige Kind mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes kann bis zu 1.000 Euro betragen. Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe 2 müssen auch selbst ein Bußgeld bezahlen.
Nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz soll die Geldbuße die finanzielle Ersparnis übersteigen, den die Familie durch die Ferienverletzung aus den günstigeren Buchungszeiten gezogen hat. In der wird ein Bußgeld von 100 Euro pro Elternteil pro Kind pro Fehltag verhängt.
Downloads
Rechtsvorschriften
- Ordnungswidrigkeiten – Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner/innen
Downloads
Sie befinden sich hier:
- Startseite
- Im Fokus
- Im Fokus
- Ferienverlängerer müssen zahlen
Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis
Navigation
Förderung
- Soforthilfen zur Bewältigung der Corona-Krise
- Corona: Fördernavigator für Kommunen
- Förderprogramme von A – Z
- Förderprogramme nach Fördernehmer
- Förderprogramme nach Förderthemen
- Gigabit.NRW
- Digitalisierung an Schulen
- EU-Förderung
- INTERREG V A
- LEADER 2023 – 2027
- LIFE 2014 – 2020
- Förderung vor Ort
- Die Förderlotsinnen und Förderlotsen der Bezirksregierung
- Toolbox Innenstadt
Gesundheit und Soziales
- Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (KCanG)
- Ausbildung in Pflege- und Gesundheitsfachberufen
- Ausgleichsfonds für die Pflegeberufeausbildung
- Investitionsprogramm Pflegeschulen
- Zentrale Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe
- Soziale Arbeit, Heil- und Kindheitspädagogik
- Elektronisches Gesundheitsberuferegister – eGBR
- Familienleistungen
- Schwerbehindertenrecht
- Opferpension und Kapitalentschädigung
- Krankenhäuser
- Arzneimittel, Pharmazie
- Medizinprodukte
- Anerkennungen nach dem Kurortegesetz
- Beihilfe
Kultur und Sport
- Bildende Kunst und Museen
- Film und Medien
- Literatur
- Musik
- Tanz und Theater
- Soziokultur
- Regionales Kultur Programm
- Kulturfördergesetz
- Sportfortbildungen
- Klassenfahrten mit sportlichem Schwerpunkt
- Inklusion im Schulsport
- Angebote für den Schulsport
- Sportstättenbau und Sportgroßveranstaltungen
- Sicherheits- und Gesundheitsförderung
- Qualitätsentwicklung im Schulsport
Ordnung und Sicherheit
- Strahlenschutz bei kosmetischer und nichtmedizinscher Anwendungen (NiSV)
- Apostillen und Beglaubigungen für Legalisationszwecke
- Enteignung
- Flüchtlinge in der Region
- Glücksspielaufsicht einschließlich Geldwäscheprävention
- Ordnungsrecht
- Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht
- Staatshoheitsangelegenheiten
- Stiftungen
- Brandschutz
- Katastrophenschutz
- Vorsorge statt Sorge
- Kampfmittelbeseitigung
- Krisenstab
- Rettungsdienst
- Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Wirtschaftliche Angelegenheiten: Kostenerstattungen im Katastrophenschutz
Schule und Bildung
- Grundschulen, Förderschulen
- Hauptschulen, Realschulen
- Gesamtschulen, Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen, Primusschule
- Gymnasien, Privatschulen (alle Schulformen), Weiterbildungskollegs
- Berufskollegs, EU-Geschäftsstelle
- Bildungsnetzwerke, Kinder beruflich Reisender, Lernorte
- Personalangelegenheiten, Personalvertretungen
- Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung von Lehrkräften
- Schulrecht/-organisation, Abschlüsse, Sprachen
- Qualitätsanalyse
- Inklusion und sonderpädagogische Förderung
- Bildung in der digitalen Welt
- Berufliche Orientierung – Kein Abschluss ohne Anschluss – KAoA
- Antisemitismus, Arbeitsschutz, Krisenmanagement, Schulpsychologie, Entlastungsmöglichkeiten
- Europawettbewerbe für Schulen, Europa-Schecks, Schülerwettbewerbe, Weiterbildung
- A – Z der Schulabteilung
Umwelt und Natur
- Ems-Auen-Schutzkonzept
- Wasserbuch
- Grünes Telefon
- Im Blickpunkt – Umwelt und Natur
- Abfall
- Abwasser
- Bodenschutz/Altlasten
- Fischerei
- Gentechnik
- EG-Wasserrahmenrichtlinie
- Grundwasser
- Hochwasser und Hochwasserschutz
- Oberflächengewässer
- Natur- und Landschaftsschutz
- Immissionsschutz
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren
- Überwachungsplan und -programme, Umweltinspektionsberichte
- Umweltzonen und Luftreinhaltepläne
Verkehr
- Luftsicherheit
- Luftfahrtpersonal
- Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Drohnen)
- Flugbetrieb und Luftfahrtveranstaltungen
- Flughäfen und -plätze
- Luftaufsicht und Fluglärm
- Luftfahrthindernisse
- Kinderluftballons, Scheinwerfer und Wetterballone
- Verkehrsrecht
- Fahrerlaubnisrecht
- Planfeststellung
- Personenbeförderung
- Verkehrliche Pläne und Programme
- Weitere Verkehrsangelegenheiten
© 2025 Bezirksregierung Münster