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Im Fokus
Aufgaben und Bewerbung
Wie werde ich Schulleiterin oder Schulleiter?
Schulleiterinnen und Schulleiter sind nicht nur die „Chefs“ ihrer Schulen, sondern sie müssen auch Profis im Bereich Beratung, Organisation und Management – und nicht zuletzt – auch gute Lehrkräfte sein. Mit ihrer zumeist langjährigen Erfahrung und ihrer Persönlichkeit prägen sie den Charakter einer Schule spürbar nach innen und außen. Mit ihrer Verantwortung für die Bildung und Erziehung leisten Schulleitungen einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft.
Besonderer Reiz
Der Beruf des Schulleiters oder der Schulleiterin hat einen besonderen Reiz. Diese Aufgabe bietet viele Möglichkeiten, das Schulleben entscheidend zu gestalten. „Dort kann der Schulleiter oder die Schulleiterin sich mit Herz und Verstand einbringen“, erklärt Thomas Schmidt, Leiter des Dezernats für Personal- und Stellenangelegenheiten der Bezirksregierung Münster.
Vielfältige und anspruchsvolle Aufgaben
Die Aufgaben eines Schulleiters oder einer Schulleiterin sind sehr vielfältig und die damit verbundene Verantwortung ist groß. Im NRW-Schulgesetz sind die Aufgaben in einem Aufgabenkatalog detailliert aufgelistet. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören zum Beispiel die Funktion als Vorgesetzter oder Vorgesetzte gegenüber den Lehrkräften, die Qualitätssicherung und -entwicklung der Schule und die Zusammenarbeit mit dem Schulträger.
Die Schulleitung ist auch für die organisatorische und pädagogische Koordination und die Bildungs- und Erziehungsarbeit zuständig. Sie plant Schulkonferenzen und hat ein offenes Ohr für das Lehrerkollegium, initiiert ein Schulprogramm und organisiert das Anmeldeverfahren für neue Schülerinnen und Schüler. Außerdem entscheidet sie über die Hausmittel der Schule. Für viele Menschen und auch Institutionen wie Schulaufsicht, Jugendhilfe, Kirchen sowie andere Kooperationspartner ist die Schulleitung der erste Ansprechpartner.
Hospitationen und Fortbildungen
Frisch gebackene Schulleiterinnen und Schulleiter haben die Gelegenheit, sich durch Coaching und Fortbildungen intensiv mit ihrer neuen Aufgabe zu befassen. Für die Schulleiterin und den Schulleiter ist es selbstverständlich sich auch im Weiteren fortzubilden, um sich zum Beispiel in den Bereichen „Konfliktgespräche“ oder „Rhetorik“ weiterzuentwickeln oder sicherer zu werden.
Wie kann ich heutzutage Schulleiterin oder Schulleiter werden?
Prinzipiell können alle Lehrkräfte Schulleiterin oder Schulleiter in der Schulform werden, für die sie die Lehramtsbefähigung besitzen. Bevor Interessierte sich jedoch um eine Leitungsstelle bewerben können, müssen sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Eignungsfeststellungsverfahren
Idealerweise haben sie bereits eine Funktion als stellvertretende Schulleitung übernommen und interessieren sich für Schulentwicklung und haben Freude an Führung und Management.
Voraussetzung für die Bewerbung um ein Schulleitungsamt ist zudem der erfolgreiche Abschluss des sogenannten „Eignungsfeststellungsverfahrens“ (EFV). „Im EFV sollen sich die Bewerberinnen und Bewerber anhand von Aufgaben, Gesprächen oder Rollenspielen typischen Situationen aus dem Alltag einer Schulleitung stellen und ihre eigenen Lösungsideen verdeutlichen“, erklärt Thomas Schmidt von der Bezirksregierung Münster. Beim EFV handelt es sich um eine Art Assessement-Center-Verfahren, das vom Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) in Soest organisiert wird. Am EFV kann in der Regel teilnehmen, wer eine einschlägige Fortbildung („Schulleitungsqualifikation“ – SLQ) absolviert hat. Interessenten, die schon längere Zeit kommissarisch als Schulleiter oder Schulleiterin tätig waren, müssen aber keine Fortbildung belegen. In diesem zweitägigen Verfahren demonstrieren die Teilnehmenden ihre Kompetenzen durch verschiedene Übungen in den Bereichen Kommunikation, Management, Innovation und Rollenklarheit.
Leistungen und Kompetenzen
Neben dem Eignungsfeststellungsverfahren werden auch die aktuellen dienstlichen Leistungen und Befähigungen der Teilnehmenden bewertet. Mit einer entsprechend guten oder sehr guten Beurteilung können sich Interessierte dann auf ausgeschriebene Schulleitungsstellen bewerben.
Nicht nur die Beurteilungen entscheiden über die Personalie, auch die Schulträger – also die Gemeinden, Städte und Kreise, die die Schule unterhalten – werden bei der Entscheidung über die Neubesetzung beteiligt. Daneben haben auch Eltern- und Schülerschaft sowie Lehrkräfte durch die Schulkonferenz die Möglichkeit, die Wahl der Schulleitung mitzubestimmen. Die abschließende Entscheidung trifft die Bezirksregierung. Sie stützt sich dabei auf das vom Grundgesetz für die Besetzung öffentlicher Ämter vorgegebene Leistungsprinzip.
Wann und wo kann ich mich bewerben?
Fast alle Schulleitungsstellen werden öffentlich und allgemein ausgeschrieben. Ausnahmen von der Ausschreibung erfolgen zum Beispiel bei amtierenden Schulleiterinnen und Schulleitern, deren bisherige Schule geschlossen wird oder die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren. Für Interessenten stehen die schulfachlichen Dezernate und das Dezernat für Personal- und Stellenplanangelegenheiten gerne beratend zur Seite.
Alle Ausschreibungen für öffentliche Schulen werden landesweit im Internet im Ausschreibungsportal „Stella“ veröffentlicht. Die Bewerbung für eine Schulleitungsstelle im Regierungsbezirk erfolgt jedoch direkt bei der Bezirksregierung Münster.
Rechtsvorschriften
- NRW-Schulgesetz § 59 Schulleiterinnen und Schulleiter (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- NRW-Schulgesetz § 60 Schulleitung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)