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Wahl der Integrationsräte am 13. September 2020
Am 13. September 2020 finden in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen statt, es werden aber auch die kommunalen Integrationsräte für die kommenden fünf Jahre gewählt. Dabei geht es um wichtige Weichenstellungen für das Zusammenleben in Vielfalt und um das Miteinander in der Kommune.
Was ist der Integrationsrat?
Der Integrationsrat ist die kommunale Vertretung aller Migrantinnen und Migranten. Der Integrationsrat hat den Status und das politische Gewicht einer Migrantenvertretung plus eines Ratsausschusses. Durch die Zusammensetzung aus direkt gewählten Migrantenvertreterinnen und -vertretern sowie vom Stadtrat entsandten stimmberechtigten Mitgliedern werden die Voraussetzungen geschaffen, Integrationsrat und Kommunalpolitik eng zu verzahnen. Die vom Landesintegrationsrat NRW favorisierte Zusammensetzung aus zwei Dritteln Migrantenvertreterinnen und -vertretern sowie einem Drittel Ratsmitglieder hat sich bewährt und wird vom Gesetzgeber in der Begründung des § 27 Abs. 1 GO NRW empfohlen.
Wie wird gewählt?
Kandidieren dürfen deutsche und nichtdeutsche Einwohnerinnen und Einwohner, die mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens einem Jahr in Deutschland leben und seit drei Monaten in der jeweiligen Stadt mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sind. Sie müssen im Sinne des Wahlgesetzes das passive Wahlrecht haben. Wahlvorschläge können als Listen- oder Einzelvorschlag eingereicht werden und müssen von einer bestimmten Anzahl Wahlberechtigter unterstützt werden. Des Weiteren ist es möglich auch Stellvertreterinnen und Stellvertreter mit zu wählen. Nähere Einzelheiten um Integrationsratswahlen erfahren Sie auch bei Ihrer jeweiligen Stadtverwaltung.
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