Ordnung und Sicherheit

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Glücksspielaufsicht einschließlich Geldwäscheprävention


Geldwäscheprävention im Glücksspielwesen

Geldscheine und Handschellen

© Angelika Moethrath/Fotolia

„Geldwäsche“ ist das Einschleusen von illegal erwirtschafteten Vermögenswerten in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf mit dem Ziel, die Herkunft aus Straftaten zu verschleiern.

„Terrorismusfinanzierung“ umfasst die Bereitstellung von Vermögenswerten, insbesondere Geld für terroristische Aktivitäten.

Weil im Glücksspielwesen große Mengen Geld bewegt werden, ist die Glücksspielbranche besonders anfällig für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Deshalb hat sich der Gesetzgeber entschieden, auch bestimmte Unternehmen der Glücksspielbranche zur Prävention gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verpflichten.

Als glücksspielrechtliche Aufsichtsbehörde überwacht die Bezirksregierung Münster die Durchführung der Präventionsmaßnahmen bei denjenigen

  • Wettvermittlungsstellen für Sportwetten,
  • Annahmestellen, die Sportwetten vermitteln (ODDSET), und
  • Buchmacherwettannahmestellen,

die im Regierungsbezirk Münster ansässig sind und für die eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist, unabhängig davon, wo sich der Unternehmenssitz des Wettvermittlers oder Buchmachers befindet.

Darüber hinaus nimmt die Bezirksregierung Hinweise zu potenziellen oder tatsächlichen Verstößen gegen die Vorschriften zur Abwehr von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entgegen. Diese Hinweise können im Whistleblower-Portal (siehe Ziehharmonikapunkt unten) anonym gegeben werden.

Die maßgeblichen Rechtsvorschriften für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) und die dazu ergangenen Auslegungs- und Anwendungsrichtlinien der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden (AuA).

Über die Geldwäscheprävention in anderen Nicht-Finanz-Branchen informiert die Bezirksregierung Münster im gesonderten Themenbereich.


Zur Geldwäscheprävention Verpflichtete


Wichtige von Glücksspielunternehmen geforderte Maßnahmen der Geldwäscheprävention


Aktivitäten der Glücksspielaufsicht der Bezirksregierung Münster in der Geldwäscheprävention


Bestandskräftige Entscheidungen


Whistleblower


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