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Städtebau
Städtebaureferendariat
Das Referendariat ist eine zweijährige eigenständige Zusatzqualifikation für Hochschulabsolventinnen und -absolventen (mit und ohne Berufserfahrung) im Beamtenverhältnis auf Widerruf mit dem Ziel, Sie als Führungskräfte zu qualifizieren und auf Leitungsfunktionen praxisgerecht vorzubereiten. Aufbauend auf dem bereits durch das Studium erworbene technische Fachwissen und den Fähigkeiten, werden Ihnen umfassende Kenntnisse vor allem in den Bereichen Verwaltung und Recht sowie Management und Führung vermittelt.
Die Bezirksregierung Münster ist zwar Ausbildungsbehörde für die Fachrichtung „Städtebau“, die Bewerbungen sind jedoch zu richten an das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Personalreferat
Jürgensplatz 1
40219 Düsseldorf
E-Mail: bewerbung@mhkbd.nrw.de
Einstellungstermine sind jeweils der 01. April sowie der 01. Oktober eines Jahres.
Bewerbungsvoraussetzungen
Voraussetzung ist ein geeignetes wissenschaftliches Studium gemäß Sondervorschriften der Fachrichtungen
- mit einem Mastergrad oder Diplom an einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule,
- mit einem akkreditierten Mastergrad an einer Fachhochschule oder
- mit einer nachweislich gleichwertigen, auch ausländischen Hochschulprüfung
Für die Fachrichtung „Städtebau“ ist darüber hinaus erforderlich:
- Studium der Raumplanung, Stadtplanung, Stadt- und Regionalplanung oder eines vergleichbaren Studienganges,
- Aufbaustudium Städtebau/Stadtplanung im Anschluss an ein Studium der Architektur, des Bauingenieurwesens, des Vermessungswesens (Geodäsie), der Landespflege, der Geographie sowie weiterer vergleichbarer Studiengänge,
- Vertiefungsstudium mit Schwerpunkt Städtebau/Stadtplanung (Masterstudiengang) im Rahmen des Studiums der Architektur, des Bauingenieurwesens, des Vermessungswesens (Geodäsie), der Landespflege, der Geographie sowie weiterer vergleichbarer Studiengänge oder ohne eine Vertiefung „Städtebau“, sofern nachweislich im Rahmen der beruflichen Tätigkeit vergleichbare Qualifikationen erworben wurden.
Ausbildungsverlauf
Das Dezernat 35 der Bezirksregierung Münster leitet und koordiniert die Ausbildung im Regierungsbezirk Münster und ist auch selber Ausbildungsstelle. Die Ausbildung findet als „training on the job“ überwiegend durch praktische Mitarbeit in den Bau- und Planungsämtern der Städte, in der Bezirksregierung, Hospitationen in Fachbehörden sowie in übergreifenden, interdisziplinären Lehrgängen statt.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung durch schriftliche und mündliche Prüfungen sind Sie berechtigt, die Berufsbezeichnung „Technische Assessorin“ oder „Technischer Assessor" zu führen.
Weitere Informationen können Sie den Unterlagen im Downloadbereich entnehmen oder rufen Sie uns an!
Informationen und Rechtsvorschriften
- Ausbildungsverordnung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Merkblatt für die Bewerbung um Einstellung als Regierungsbaureferendarin oder Regierungsbaureferendar im bautechnischen Verwaltungsdienst für die Laufbahngruppe 2.2 in der Fachrichtung „Städtebau" Oder „Stadtbauwesen" (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Ausschreibung Referendarinnen und Referendare (w/m/d) in den Fachrichtungen „Städtebau“ oder „Stadtbauwesen“ (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Aktuelle Stellenangebote des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Karriere.NRW: Städtebaureferendarin/Städtebaureferendar (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Oberprüfungsamt (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bundesverband der technischen Referendare (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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