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Pressemitteilungen
18.01.2022
Regierungspräsidentin übergibt Anerkennungsurkunde an Bürgermeister Stefan Streit
Tecklenburg weiterhin anerkannter „Kneipp-Kurort“
Münster/Tecklenburg. Bereits seit dem 10. Dezember 1999 ist die Stadt Tecklenburg ein staatlich anerkannter „Kneipp-Kurort“. Am 30. November des vergangenen Jahres wurde diese Anerkennung durch die Bezirksregierung Münster erneuert beziehungsweise verlängert. Die Stadt Tecklenburg darf sich also weiterhin offiziell als „Kneipp-Kurort“ bezeichnen. Da die Urkunde Ende des Jahres aufgrund der Corona-Pandemie der Stadt lediglich über den Postweg zugestellt wurde, hat Regierungspräsidentin Dorothee Feller gestern (18. Januar) eine Gelegenheit genutzt und dem Tecklenburger Bürgermeister, Stefan Streit, die Urkunde bei einem Besuch in der Bezirksregierung Münster persönlich übergeben.
„Die Anerkennung als Kneipp-Kurort ist eine schöne und wichtige Auszeichnung für Ihre wunderschöne und bei Touristen beliebte Stadt Tecklenburg. Es freut mich sehr, Ihnen diese Urkunde hier heute noch einmal persönlich übergeben zu dürfen“, sagte die Regierungspräsidentin zum Tecklenburger Bürgermeister bei der Übergabe.
Die Anerkennung als „Kneipp-Kurort“ aus dem Jahr 1999 war seinerzeit mit der Auflage verbunden, eine zweite Kneipp-Badeabteilung im Stadtgebiet von Tecklenburg zu errichten. Nachdem diese im vergangenen Jahr im Kneipp-Zentrum am Waldfreibad fertig gestellt werden konnte, lagen alle Voraussetzungen für die weitere Anerkennung der Stadt Tecklenburg als „Kneipp-Kurort“ nach dem Kurortegesetz vor.
Im Regierungsbezirk Münster gibt es insgesamt acht anerkannte Erholungsorte: Lienen, Tecklenburg-Brochterbeck, Mettingen, Billerbeck, Reken, Velen, Steinfurt und eben den Kneipp-Kurort Tecklenburg.
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