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Pressemitteilungen
22.03.2022
Sechs-streifiger Ausbau der A40 Duisburg bis Mülheim
Planunterlagen liegen aus
Im Planfeststellungsverfahren für den sechs-streifigen Ausbau der A40 von der Anschlussstelle Duisburg-Kaiserberg – Mülheim-Dümpten können seit gestern (21. März) die Planunterlagen online eingesehen werden. Die Planunterlagen liegen noch bis zum bis 20. April 2022 aus.
Das Vorhaben bildet den ersten von insgesamt drei Ausbauabschnitten zwischen dem Autobahnkreuz Kaiserberg und der Anschlussstelle Essen-Frohnhausen. Die Planungen umfassen im Wesentlichen den symmetrischen Ausbau des vorhandenen vier-streifigen Autobahnquerschnitts zu einem sechs-streifigen Querschnitt. Der Trassenkorridor wird bestimmt durch die Lage der bestehenden Autobahn und der angrenzenden Bebauung. Im Zuge des Ausbaus werden sieben Brückenbauwerke durch Ersatzneubauten ersetzt. Weitere erforderliche Bauwerke sind Stützmauern sowie zahlreiche Lärmschutzwände. Zudem werden ein Regenklärbecken und ein Regenrückhaltebecken neu angelegt. Des Weiteren sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen im gesamten Ausbaugebiet (Städte Duisburg und Mülheim an der Ruhr) sowie im Stadtteil Duisburg-Walsum und in der Stadt Rhede geplant.
Für das Verfahren ist die Bezirksregierung Münster aufgrund einer Einzelfallentscheidung des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG). Daher stehen die Unterlagen vom 21. März 2022 bis zum 20. April 2022 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster, zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.
Als zusätzliches Informationsangebot können die Antragsunterlagen in demselben Zeitraum bei den betroffenen Kommunen entsprechend der Vorgaben der veröffentlichten Bekanntmachungen eingesehen werden. Einwendungen können sowohl bei den betroffenen Kommunen als auch bei der Bezirksregierung Münster bis zum 20. Mai 2022 erhoben werden.
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