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13.05.2022
Sanierung von Bildstöcken, Wegekreuzen und Heiligenfiguren: Regierungspräsidentin Dorothee Feller überreicht Förderbescheid an Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr
Münster/Kreis Coesfeld. Aus dem Landesförderprogramm „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen – Wir fördern was Menschen verbindet“ überreichte Regierungspräsidentin Dorothee Feller heute (Freitag, 13. Mai) in Coesfeld einen Förderbescheid über 304.200 Euro für die Sanierung von Bildstöcken, Wegekreuzen und Heiligenfiguren im Kreis Coesfeld an Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr.
Macht man eine Radtour durch das Münsterland findet man sie an vielen Höfen und landwirtschaftlichen Betrieben: Über 500 Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze gibt es im Kreis Coesfeld. Vielfach befinden sie sich seit mehreren Generationen im Familienbesitz und werden von den Nachfahren liebevoll gepflegt. Die religiösen Objekte sind jedoch nicht nur Zeugen vergangener Zeiten und Ereignisse. Sie fordern auch heute noch zur Andacht auf und sind als Anlaufpunkte bei Prozessionen lebendige Zeichen der Volkskultur und der Heimatverbundenheit.
„Ich freue mich, heute einen Förderbescheid für die Sanierung von Bildstöcken, Heiligenfiguren und Wegekreuze im Kreis Coesfeld überreichen zu können. Sie spiegeln die steingewordene Frömmigkeit der Zeit wider und prägen in besonderer Art und Weise die Kulturlandschaft des Münsterlandes. Bei den Bürger:innen haben sie deshalb einen besonderen heimatlichen Stellenwert und erzeugen durch ihre landschaftsprägende Wirkung Heimatverbundenheit“, sagte Feller bei der Übergabe.
Mit der Möglichkeit einer finanziellen Förderung sollen Eigentümer:innen bei dem Erhalt dieser heimatprägenden Objekte unterstützt werden. Bei diesem Förderprogramm werden nur solche Bildstöcke und Wegekreuze in den Fokus genommen, die nicht unter Denkmalschutz stehen – denn diese können aus Denkmalschutzmitteln gefördert werden.
Nach einer Interessenabfrage sollen rund 130 Bildstöcke im Kreis Coesfeld mit Hilfe des Förderprogrammes saniert werden.
Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben werden insgesamt mit 676.000 Euro veranschlagt. Diese werden mit 45 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Auch der Kreis Coesfeld trägt 45 Prozent der Gesamtausgaben, so dass die jeweiligen Eigentümer:innen ausschließlich 10 Prozent der Kosten selbst tragen müssen. Üblicherweise werden in diesem Förderbereich des Heimat-Fonds maximal 40.000 Euro bei einer Anteilsfinanzierung von 50 Prozent gewährt. „Der Kreis Coesfeld darf sich in diesem Förderprogramm über eine außerordentlich hohe Zuwendung freuen“, betont Landrat Dr. Christian Schulze Pellengahr.
Die Sanierungen sollen bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen werden.
Es handelt sich bei dem Landesförderprogramm des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) um ein Programm zur Förderung und Stärkung unserer vielfältigen Heimat in Nordrhein-Westfalen.
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