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- ZUE Ibbenbüren wird ab dem 30. Mai wieder als Regelunterbringungseinrichtung genutzt
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Pressemitteilungen
27.05.2022
ZUE Ibbenbüren wird ab dem 30. Mai wieder als Regelunterbringungseinrichtung genutzt
Münster/Ibbenbüren. Seit dem 12. März dieses Jahres wird die Zentrale Unterbringungseinrichtung für geflüchtete Menschen in Ibbenbüren als sogenannte „Puffer-Einrichtung“ ausschließlich für die Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen genutzt. Dieser Schritt war kurz nach dem Ausbruch des russischen Angriffskrieges in der Ukraine notwendig geworden, um der zu Anfang des Krieges großen Zahl von Kriegsflüchtlingen eine Unterkunft bieten zu können.
Da derzeit weniger Menschen aus der Ukraine zu uns flüchten und viele der zunächst in Landeseinrichtungen untergebrachten Menschen nun bereits eine Unterkunft in einer Stadt oder Gemeinde gefunden haben, wird die ZUE Ibbenbüren ab dem 30. Mai wieder für die Unterbringung von Asylbewerber/innen aller Nationen genutzt. Das heißt, die Einrichtung steht ab dem Datum wieder Asylbewerbern zur Verfügung, die dort aufgenommen werden, bis über ihr Asylverfahren entschieden worden ist.
Die Umnutzung der Einrichtung stellte Mitte März eine große Herausforderung für alle beteiligten Akteure da. Dank des enormen Einsatzes aller Mitarbeiter in der ZUE verlief die Umstellung jedoch reibungslos und den teils traumatisierten Kriegsflüchtlingen konnte so eine sichere Unterkunft geboten werden.
Ab dem 30. Mai sollen nun in Ibbenbüren wieder bis zu 600 Asylbewerber vorübergehend untergebracht werden. Die neue Belegung soll ab dem kommenden Montag schrittweise aus den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes NRW (EAE) erfolgen. Für die Zuweisungen in die Einrichtungen ist wie bisher zentral für ganz NRW die Bezirksregierung Arnsberg zuständig.
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