Der Zoll leitete die Abfalltransporter zur Kontrolle auf den Rastplatz © Bezirksregierung Münster
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Pressemitteilungen
24.06.2022
Bezirksregierung Münster leitet Abfalltransportkontrolle auf der A30
Knapp 60 Lkw-Transporte kontrolliert
Münster. Er kann flüssig oder fest, bunt gemischt, schwer oder leicht, stinkend oder geruchlos, ätzend, brennbar, gefährlich oder auch ganz harmlos sein: Der Abfall. Als Genehmigungs- und Überwachungsbehörde organisiert die Bezirksregierung Münster in Kooperation mit dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG), dem Zoll, der Polizei und weiteren nationalen und internationalen Behörden, mehrmals im Jahr Abfalltransportkontrollen. Am vergangenen Mittwoch (22. Juni) wurde eine solche Kontrolle an der A30, kurz vor beziehungsweise hinter dem Lotter Kreuz, in beide Fahrrichtungen vorgenommen.
„Für uns als Behörde ist es wichtig, nicht nur die Erzeuger und Entsorger von Abfall zu kontrollieren. Auch beim Transport von Abfall muss alles seine Richtigkeit haben. Deswegen sind wir heute hier“, sagte der Hauptdezernent des Dezernates für Abfallwirtschaft der Bezirksregierung Münster, Jörg Decher, am Rande der Kontrolle.
Abfall wird weltweit gehandelt und transportiert. Verwertbare Abfälle wie Metalle, Papier und Kunststoffe werden oft in das Ausland verkauft. Gefährliche Abfälle, wie beispielsweise belasteter Boden, asbesthaltige Abfälle, belastetes Holz oder Rückstände aus Abfallverbrennungsanlagen, müssen in geeigneten Spezialanlagen entsorgt werden.
Seit mittlerweile mehr als 20 Jahren führt das Dezernat (Abfallstromkontrolle) der Bezirksregierung Münster Kontrollen von Abfalltransporten auf den Straßen durch. Da die Mitarbeiter:innen der Bezirksregierung jedoch keine Anhalterechte zum Stoppen von Fahrzeugen besitzen, wurden die Kooperationen mit dem Bundesamt für Güterverkehr, dem Zoll und der Autobahnpolizei eingegangen.
Bei der Kontrolle auf der A30 am vergangenen Mittwoch hat das Team die Ladungen und Papiere von insgesamt 59 LKWs überprüft.
Nachfolgend die Ergebnisse der Kontrollen:
Kontrollierte Fahrzeuge insgesamt: 59
Davon grenzüberschreitende Abfalltransporte: 36
Innerdeutsche Abfalltransporte: 20
Transporte ohne Abfallladung: 3
Beanstandungen insgesamt: 8
Davon Abfallrechtliche Verstöße: 7
Andere Verstöße: 3
Beanstandungsquote: 13,6 Prozent