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Pressemitteilungen
15.07.2022
„Teiche in der Heubachniederung“ weiter Naturschutzgebiet
Münster/Dülmen/Haltern am See. Das FFH- (Flora-Fauna-Habitat) und Vogelschutzgebiet „Teiche in der Heubachniederung“ wird auch in Zukunft als Naturschutzgebiet geschützt. Die Bezirksregierung Münster hat das Teichgut auf dem Gebiet der Städte Dülmen und Haltern am See jetzt erneut als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Das unter Naturschutz gestellte Teichgut zeichnet sich besonders dadurch aus, dass es viele verschiedene Lebensräume sowohl für Pflanzen als auch für Tiere bietet. Das macht es einzigartig für Nordrhein-Westfalen.
Bereits im Jahr 1987 wurde das Teichgut erstmalig als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Im Dezember 2004 wurde das Gebiet zudem als FFH- und Vogelschutzgebiet gemeldet. Die Verordnung aus dem Jahr 1987 ist jedoch ausgelaufen. Mit der Neuausweisung als Naturschutzgebiet stellt das Dezernat für Natur- und Landschaftsschutz der Bezirksregierung Münster den Schutz des Gebietes weiterhin sicher.
Das Gebiet „Teiche in der Heubachniederung“ besteht aus einem großen Teichkomplex, der sich über verschiedene Flächen mit vielfältiger Pflanzenwelt erstreckt. Die meisten Gewässer des Teichgutes wurden zwischen 1909 und 1930 als Fischteiche vom Herzog von Croÿ aus Dülmen künstlich angelegt. Die Gewässer im Gebiet werden auch heute noch von der Herzog von Croÿ´schen Verwaltung bewirtschaftet. Die Biologische Station des Kreises Recklinghausen betreut das Gebiet.
Das Gebiet trägt zum Erhalt heimischer Fischarten bei, wie zum Beispiel dem Bitterling oder der Groppe. Weiterhin haben sich auch Ringelnattern und Fischotter in dem Teichgut angesiedelt. Besondere Bedeutung hat das Gebiet zudem für verschiedene Vogelarten: Dazu zählen der Teichrohrsänger und die Krickente sowie auch die in Nordrhein-Westfalen vom Aussterben bedrohte Rohrdommel. Auch verschiedene Libellenarten sind im Gebiet „Teiche in der Heubachniederung“ zu finden.
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