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Pressemitteilungen
13.10.2022
„Nina-Kersting-Stiftung“ anerkannt
Münster/Nordkirchen. Regierungspräsident Andreas Bothe hat heute (13. Oktober 2022) die Anerkennungsurkunde für die gemeinnützige „Nina-Kersting-Stiftung“ an das Stifterehepaar Bernd und Birgit Kersting übergeben, die auch den ersten Vorstand der Stiftung bilden. Bernd Kersting ist der Vorstandsvorsitzende der Stiftung, Birgit Kersting seine Vertreterin.
Die Stiftung wird in Erinnerung an die verstorbene Tochter des Stifterehepaares, Nina Kersting, gegründet und soll ganz im Zeichen eines stets von ihr gelebten Mottos stehen: „Alles wird gut!“ In ihrem Sinne möchte die Stiftung mit dem Stiftungskapital insbesondere hilfsbedürftige Menschen und soziale Projekte unterstützen.
Der Zweck der Stiftung soll daher die Unterstützung von hilfebedürftigen Personen sowie die Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer und Kriegshinterbliebene sowohl im In- als auch im Ausland sein. Außerdem soll die Stiftung auch der Förderung des Wohlfahrtswesens, der Förderung von Kunst und Kultur sowie der Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde dienen.
Diese Ziele sollen insbesondere durch die finanzielle Unterstützung von hilfebedürftigen Personen oder Verbänden der freien Wohlfahrtspflege verwirklicht werden. Auch andere gemeinnützige Einrichtungen, wie zum Beispiel die „Tafel“, Hospize, Chöre oder Heimatvereine sollen finanziell unterstützt werden.
Der Regierungspräsident freut sich über die Gründung der Stiftung und ihren Zweck. „Wie wichtig es ist, zusammenzustehen und einander zu helfen, zeigt sich gerade in der aktuellen Zeit. Daher freue ich mich sehr, Ihnen heute die Anerkennungsurkunde für diese tolle gemeinnützige Stiftung übergeben zu dürfen“, so Andreas Bothe.
„Helfen – das ist eine Herzensangelegenheit. Wir tuns!“ betonte Bernd Kersting bei der Übergabe der Anerkennungsurkunde am Domplatz in Münster.
Das anfängliche Stiftungsvermögen beträgt insgesamt 50.000 Euro. Da die Stiftung als Verbrauchsstiftung gestaltet ist, soll dieses Vermögen grundsätzlich kontinuierlich über die Laufzeit der Stiftung, die am 31.Dezember 2042 endet, für die oben genannten Zwecke verbraucht werden. Pro Jahr sollen dabei mindestens 2.500 Euro zur Erfüllung des Stiftungszweckes genutzt werden. Weiterhin wird das Ehepaar Kersting die Stiftung in ihrem Testament berücksichtigen, sodass dann noch weitere finanzielle Mittel für den Stiftungszweck zur Verfügung stehen werden.
Die „Nina-Kersting-Stiftung“ ist mit ihrer Anerkennung die 83. Stiftung für den Kreis Coesfeld und die 710. Stiftung im Regierungsbezirk Münster.
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