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Pressemitteilungen
14.10.2022
Schöppingen: Ukraine-Notunterkunft bleibt bis Ende Mai 2023 in Betrieb
Münster/Schöppingen. Die Bezirksregierung Münster wird die Notunterkunft für ukrainische Kriegsflüchtlinge in der ehemaligen Zentralen Unterbringungseinrichtung des Landes (ZUE) in Schöppingen bis zum 31. Mai 2023 weiterbetreiben. Entsprechend werden auch das DRK als Betreuungsverband und der Sicherheitsdienstleister BEWA ihre Arbeit in der Einrichtung fortsetzen. In der früheren ZUE stehen somit weiterhin 400 winterfeste Unterkunftsplätze zur Verfügung.
Die Fortnutzung der Notunterkunft in Schöppingen erfolgt in enger Absprache mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKJFGFI). Die Bezirksregierung Münster betreibt im Auftrag des MKJFGFI aktuell Ukraine-Notunterkünfte in Dorsten, Haltern am See und Schöppingen sowie künftig in Castrop-Rauxel als „Puffer-Einrichtungen“, um den Kommunen mehr Zeit bei der Beschaffung von längerfristigen Unterkunftsplätzen zu verschaffen. Die Plätze in den Landeseinrichtungen werden den Standort-Kommunen auf ihre Unterbringungsquoten angerechnet.
Die ZUE Schöppingen war von der Bezirksregierung Münster nach 30-jährigem Betrieb als Flüchtlingseinrichtung Ende 2021 gut zehn Wochen vor dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine geschlossen und an die Gemeinde zurückgegeben worden. Auf Bitten der Bezirksregierung hatten der Landrat des Kreises Borken, Dr. Kai Zwicker, und der Bürgermeister der Gemeinde Schöppingen, Franz-Josef Franzbach, einer befristeten Weiternutzung des früheren Kasernen-Geländes angesichts der hohen Zahl ukrainischer Kriegsflüchtlinge zugestimmt.
Regierungspräsident Andreas Bothe dankt beiden für die fortgesetzte Unterstützung der Bezirksregierung bei der Hilfestellung, die allen Kommunen im Regierungsbezirk zugute kommt: „Aus meinen Gesprächen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern weiß ich, wie drängend die Lage aktuell für viele Städte und Gemeinden ist. Dies thematisieren wir auch in unseren Gesprächen mit der Landesregierung. Die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die wir auch gemeinsam bewältigen müssen.“
Bürgermeister Franz-Josef Franzbach: „Der Gemeinderat der Gemeinde Schöppingen hat der Bitte des Regierungspräsidenten auf Weiternutzung bis zum 31. Mai 2023 in seiner Sitzung vom 19. September einstimmig und ohne jede Diskussion zugestimmt. Für uns als Gemeinde Schöppingen ist es in dieser Lage selbstverständlich zu helfen, wenn wir es können. Das tun wir gern“, so Bürgermeister Franz-Josef Franzbach.
Landrat Dr. Kai Zwicker: „Ich danke der Gemeinde Schöppingen, insbesondere den Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister, dass sie durch den Weiterbetrieb der ZUE Verantwortung übernehmen und damit auch die kommunale Familie entlasten. Alle Städte und Gemeinden sind am Rande ihrer Aufnahmekapazitäten.“
Zum Hintergrund der Einrichtung: Die frühere ZUE Schöppingen hatte im Jahr 1992 ihren Betrieb aufgenommen und wurde zunächst durch die Bezirksregierung Arnsberg betrieben. 2016 übernahm die Bezirksregierung Münster die Verantwortung für die Landeseinrichtung. 2016 und 2019 war der Betrieb der ZUE jeweils verlängert und zum 31. Dezember 2021 schließlich beendet worden. Nach dem Auslaufen der Notunterkunft plant die Gemeinde Schöppingen, ein neues Baugebiet auf dem Gelände zu erschließen. Die Bezirksregierung Münster ist im Gespräch mit allen Städten und Gemeinden im Regierungsbezirk, um dauerhaft weitere Unterbringungsplätze sowohl für ukrainische Kriegsflüchtlinge als auch für Asylbewerber:innen zu schaffen.
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