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Berufskollegs, EU-Geschäftsstelle
Fachklassen an Berufskollegs
Die Bildung von Fachklassen der dualen Ausbildung an den Berufskollegs ist ein sich jährlich wiederholender Prozess, in den die Berufskollegs, die Schulträger, die Bezirksregierungen und das Ministerium eingebunden sind. Ziel ist es, ein möglichst umfassendes Ausbildungsangebot für die Jugendlichen und Unternehmen vor Ort unter der Beachtung von Ressourcen und regionalen Aspekten anzubieten.
Dementsprechend ist die Fachklassenbildung eng mit dem Ausbildungsplatzangebot in der Region verknüpft. Finden sich genügend Ausbildungsplätze, wird in der Regel eine Fachklasse an einem örtlich nahen Berufskolleg eingerichtet.
Für angehende Auszubildende, aber auch für Unternehmen die überlegen, selber Ausbildungsplätze anzubieten, steht oft die Frage im Vordergrund, an welchem Berufskolleg die Auszubildenden den Unterricht besuchen können, also eine bereits eingerichtete Fachklasse vorfinden. Hierbei hilft das Portal „Schüler-Online“.
Sollten die Ausbildungszahlen geringer sein, werden Klassen auch über Kreis oder Stadtgrenzen hinweg an einem Berufskolleg zusammengefasst – man spricht von einer sogenannten Bezirksfachklasse.
Nach der gleichen Systematik werden ebenso regierungsbezirksübergreifende Fachklassen (eine Klasse für mehrere Bezirke), Landesfachklassen (eine Klasse für ganz NRW) sowie länderübergreifende Fachklassen (eine Klasse für mehrere Bundesländer) und Bundesfachklassen (eine Klasse im gesamten Bundesgebiet) eingerichtet. Die Einrichtung solcher Klassen wird per Verordnung in Kraft gesetzt, die in den amtlichen Schulvorschriften zu finden ist (BASS 10-11 Nr.1).
Möchte die Auszubildende oder der Auszubildende eine Berufsschule in einem anderen Bundesland besuchen, muss ein entsprechender Antrag (Abschluss einer bilateralen Vereinbarung) gestellt werden. Der Antrag ist mit dem Ausbildungsbetrieb abzustimmen und über das Berufskolleg und die Bezirksregierung Münster einzureichen. Die Bezirksregierung Münster leitet den Antrag bei Zustimmung an das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen weiter.
Wenn eine Auszubildende oder ein Auszubildender aus einem anderen Bundesland in einer Fachklasse in Nordrhein-Westfalen ausgebildet werden möchte, muss ein Antrag bei den jeweiligen Ämtern oder Ministerien im Heimat-Bundesland gestellt werden.
Downloads
- Antrag zum Besuch einer Berufsschule in einem anderen Bundesland (bilaterale Vereinbarung) (pdf, 126 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bezirksfachklassen im Regierungsbezirk Münster 2024/25 (pdf, 214 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Erlass zur Einrichtung von Fachklassen an Berufskollegs (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung über die Bildung von regierungsbezirksübergreifenden Schuleinzugsbereichen für Bezirksfachklassen des Bildungsgangs Berufsschule an Berufskollegs (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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