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Lehrkräftefort- und Lehrkräfteweiterbildung
Schulentwicklungsberatung - SEB
Wozu Schulentwicklungsberatung?
Beratung unterstützt Schulentwicklung. Der Blick von außen bereichert Perspektiven, schafft neue Chancen und kann wichtige Impulse für die schulinterne Diskussion setzen. Die Erfahrung zeigt: Organisationen, die sich offen zeigen für Beratung, für andere Sichtweisen und Optionen, haben mehr Erfolg.
Der Erlass zur Schulentwicklungsberatung erläutert den Auftrag: „Schulentwicklungsberatung macht die Schule als System zum Gegenstand und ist ein ganzheitliches Unterstützungsangebot, insbesondere bei weitreichenden Veränderungsprozessen.“
Ziel der Schulentwicklungsberatung
Ziel unseres Angebots ist die Unterstützung systemischer Entwicklungsprozesse in eigenverantwortlichen Schulen in den bildungspolitischen Schwerpunkten des Landes NRW. Wir unterstützen und beraten Schulen dabei, die Qualität ihrer Arbeit weiterzuentwickeln und zu sichern.
Wir nutzen verschiedene Instrumente der Qualitätssicherung und Schulentwicklung im Auftrag des Landes NRW, indem wir
- Experimentierräume ermöglichen,
- Möglichkeiten der Vernetzung, Kommunikation und Kollaboration schaffen,
- eine Kultur der Wertschätzung leben,
- iterative Transformationsprozesse in einer komplexen Welt unterstützen
Zielgruppen der Schulentwicklungsberatung
Das Beratungsangebot richtet sich an Schulleitungen, Steuergruppen und Teilgruppen wie Projektteams oder ganze Kollegien an Schulen. Wir als SEB nehmen die Schule systemisch in den Blick und bieten Unterstützung bei systemischen Schulentwicklungsprozessen vor dem Hintergrund der Organisations -, Unterrichts-, Personal-, Technologie- und Kooperationsentwicklung.
Zusammenarbeit zwischen Schule und Schulentwicklungsberatung
Für die Bezirksregierung Münster sind professionell qualifizierte und sich kontinuierlich fortbildende Schulentwicklungsberatende tätig. Sie stammen aus allen Schulformen und unterstützen Schulen jeder Schulform in gemischten Teams.
Die Zusammenarbeit findet auf Wunsch der Schule statt. Sie entsteht über Kontaktaufnahme der SEB-Koordination des Dezernat 46.2 „Lehrkräftefortbildung“.
Schule und Schulentwicklungsberatung arbeiten dabei vertrauensvoll und zielorientiert an den Bedarfen der jeweiligen Schule. Die Kosten für die Schulentwicklungsberatung werden vom Land übernommen. Fahrtkosten sollen aus dem Schulbudget gedeckt werden.
Nach der Auftragsklärung durch die Schulentwicklungsberatenden werden Wege und Methoden der Beratung, wie z.B. eine Ist-Analyse, vereinbart, Ressourcen abgeschätzt, Termine abgesprochen, usw. Je nach Bedarf entwickelt sich daraus eine enge Zusammenarbeit mit regelmäßigen Treffen zwischen Schulleitungen, Steuergruppen, Projektverantwortlichen und den Schulentwicklungsberatenden.
Mindestens ein Teammitglied stammt aus der Schulform der zu beratenden Schule. Die Schulentwicklungsberaterinnen und -berater verstehen sich als „Experten für den Prozess“ der Schulentwicklung. Sie begleiten mit dem Blick von außen den Schulentwicklungsprozess und können in einigen Themen auch Expertenrollen übernehmen, wie z.B. zu Themen wie Leitbildentwicklung, Kommunikation, Steuergruppenarbeit, Öffentlichkeitsarbeit, Projektmanagement, Fortbildungsbeaufragte, u.v.m. Bei Bedarf arbeiten wir mit weiteren Expertinnen und Experten zusammen oder vermitteln diese.
Beratungsangebote
Überblick über mögliche Bereiche, in denen wir Sie z.B. unterstützen können:
- Begleitung vor, während und nach QA
- Steuergruppenarbeit professionalisieren und begleiten
- Planung, Durchführung und Evaluation von Schulentwicklungsvorhaben
- Interne Systemanalyse
- Leitbildentwicklung und Arbeit am Schulprogramm
- Fortbildungsplanung und Erstellung eines Fortbildungskonzeptes
- Teamentwicklung in unterschiedlichen Gremien oder für das gesamte Kollegium
- Professionalisierung von Fachkonferenzarbeit
- Schulen vernetzen und Netzwerke begleiten
- Schulen in herausfordernden Lagen
- Umgang mit Heterogenität
- Digitale Transformation
- …
Der Weg zur Beratungstätigkeit in der Schulentwicklung
Das Dezernat 46.2 „Lehrkräftefortbildung“ bietet erfahrenen Moderatorinnen bzw. Moderatoren, Schulleitungsmitgliedern sowie erfahrenen Lehrkräften sowie Mitgliedern die Möglichkeit einer Qualifizierung zum Schulentwicklungsberater bzw. zur Schulentwicklungsberaterin.
Die rund 1 Jahr währende SEB-Qualifizierung findet in 8 zweitägigen Seminaren statt. Hinzu kommen Job-Shadowings oder Training-on-the-Job-Angebote und das Studium begleitender Materialien.
Des Weiteren bilden sich die Schulentwicklungsberatenden in regelmäßigen Qualitätszirkeln weiter.
Das besondere Angebot
„Schulentwicklung „to go“ – Impulse und Perspektiven zur Schul- und Unterrichtsentwicklung
Die Veranstaltungen finden in Kooperation der Dezernate 46.2 „Lehrkräftefortbildung“ und 4Q „Qualitätsanalyse NRW“ statt. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe werden verschiedene Themen der Schulentwicklung vorgestellt. Mit einbezogen werden spezifische Themen und Fragestellungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Weitere Informationen
- Bildungsportal NRW – Erlass zur Schulentwicklungsberatung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Fortbildungsangebote der Bezirksregierung Münster (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Schulentwicklung "to go" (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Flyer Schulentwicklungsberatung (pdf, 125 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Zusätzliche Informationen
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