Lehrerausbildung

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Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung von Lehrkräften


Vorbereitungsdienst für das Lehramt, Ausbildungsgang Fachlehrer/in

Tafel

© Christian Schwier/Fotolia

Referendariat nach OVP

Wer einen Abschluss als Master of Education gemäß der Lehramtszugangsverordnung vom 10. April 2011 oder die Erste Staatsprüfung erfolgreich abgeschlossen hat oder fristgerecht ab-schließen wird, kann sich in Nordrhein-Westfalen bei einer der fünf Bezirksregierungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt bewerben. Der Vorbereitungsdienst dauert in der Regel 18 Monate. Die Bezirksregierungen sind die zuständigen Ausbildungsbehörden.

Bewerbungen

  • Die Bewerbung erfolgt während der Bewerbungsfrist online im Bewerbungsportal SEVON, Sie laden dort Ihre Bewerbungsunterlagen hoch und senden den Antrag online an die Bezirksregierung.
  • Ausführliche Informationen stehen Ihnen im Portal SEVON.NRW zur Verfügung.

Die Einstellungen in den Vorbereitungsdienst erfolgen zum 1. Mai sowie in der Regel zum 1. November eines jeden Jahres.

Für die Ausbildung stehen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) an vielen Standorten in allen fünf Regierungsbezirken zur Verfügung. Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, die zum nächsten Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst von Bewerberinnen und Bewerbern gewählt werden können, werden während des

Bewerbungszeitraumes auf dem Bewerbungsportal aufgeführt. In der Bewerbung können bis zu vier Ortswünsche angegeben werden. Bei der Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber werden Ortswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt.

Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der Bezirksregierung Münster finden Sie in der Ansprechpartnerliste in der rechten Spalte.

Anerkennung

Erste und Zweite Staatsprüfungen für ein Lehramt beziehungsweise Abschlüsse als Master of Education aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in Nordrhein-Westfalen (Vorbereitungsdienst oder Schuldienst) der Anerkennung.


Dienstunfall oder Sachschäden

Mutterschutz und Elternzeit

Verlängerung oder Verkürzung des Vorbereitungsdienstes

Nebentätigkeit

Kürzung der Anwärterbezüge

Teilzeitbeschäftigung oder Versetzung

Entlassung

Ausbildungsgang Fachlehrer/in an Förderschulen

Ausbildung zum/zur Fachlehrer/in an Förderschulen

Ziel des Ausbildungsganges zum/zur Fachlehrer/in an Förderschulen ist, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern 

  • die fachlichen Voraussetzungen für die erzieherische, pflegerische und unterrichtliche Tätigkeit bei Schülerinnen und Schülern mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder
  • für die Tätigkeit in der pädagogischen Frühförderung von Kindern mit einer Hör- oder Sehschädigung zu vermitteln und
  • sie auf diese Tätigkeit vorzubereiten und sie mit den Aufgaben ihres Berufes vertraut zu machen. 

Fachlehrer und Fachlehrerinnen an den oben genannten Förderschulen unterrichten nicht, wie ihre Bezeichnung vermuten lässt, ein spezielles Fach. Sie übernehmen als Mitglied eines Klassenteams, in dem in der Regel auch einer Lehrkraft für Sonderpädagogik tätig ist, erzieherische, pflegerische und unterrichtliche Tätigkeiten mit einem einzelnen Schüler, einer Lerngruppe oder einer Klasse. 


Darüber hinaus führen sie Freizeitmaßnahmen durch und erledigen alle Aufgaben, die sich aus dem Ganztagsschulbetrieb ergeben. Auch die Zusammenarbeit mit den Eltern/Erziehungsberechtigten und außerschulischen Einrichtungen gehört zu ihren Aufgaben.  


Die Ausbildung dauert grundsätzlich 18 Monate. Sie gliedert sich in einen schulpraktischen und einen theoretischen Bereich, die grundsätzlich parallel laufen. 

Für den 01.11.2025 ist ein neuer Einstellungstermin vorgesehen.  

Bitte beachten Sie den unten stehenden Ausschreibungstext und die formgebundenen Bewerbungsunterlagen. 

Haben Sie sich für das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Münster als gewünschte Ausbildungsstelle entschieden, so richten Sie Ihre Bewerbung mit den formgebundenen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 10.04.2025 an folgende Adresse:  

Bezirksregierung Münster 
Dezernat 47.Z FLFS  
Frau Kemme 
Albrecht-Thaer-Str. 9 
48147 Münster 

Bei dem 10.04.2025 handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingangsstempel der Bezirksregierung auf Ihrer Bewerbung.  

Bitte füllen Sie die Bewerbungsunterlagen vollständig aus und reichen diese unterschrieben und mit den notwendigen Nachweisen (Zeugnisse, etc.) fristgerecht bei der Bezirksregierung ein. Verspätet eingehende Bewerbungen (sowie Bewerbungsunterlagen wie Zeugnisse, Arbeitgeberbescheinigungen etc.) können nicht berücksichtigt werden! 

Bitte beachten Sie außerdem: 

Als Nachweis für die Laufbahn förderliche hauptberufliche Tätigkeiten können nur Bescheinigungen/Zeugnisse des jeweiligen Arbeitgebers berücksichtigt werden. Die entsprechenden Nachweise müssen Informationen darüber enthalten, welche Tätigkeit in welchem konkreten Zeitraum und mit welchem Stundenumfang (im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle) ausgeübt wurden. Die Vorlage von Arbeitsverträgen ist nicht ausreichend und diese können nicht berücksichtigt werden. 
Elternzeiten und Beurlaubungen sind ebenfalls durch den jeweiligen Arbeitgeber zu bescheinigen. 
Die Bezirksregierung ist nicht verpflichtet, Ihnen Gelegenheit zu geben, fehlende Unterlagen nachzureichen. 

Mehrfachbewerbungen bei mehreren Bezirksregierungen sind nicht zulässig.  

Unterlagen für die Bewerbung zum Ausbildungsgang 01.11.2025:

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