Schüler vor der Tafel

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Schule und Bildung


Schulämter im Regierungsbezirk

Untere Schulaufsicht

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Die staatlichen Schulämter sind untere Schulaufsichtsbehörden. Sie werden als untere Schulaufsichtsbehörde von den Kreisen und kreisfreien Städten getragen.

In ihren Gebieten nehmen die staatlichen Schulämter die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen und die Fachaufsicht über Hauptschulen und bestimmte Förderschulen wahr. Zu den bestimmten Förderschulen gehören die:

  • Förderschulen mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung mit Ausnahme der Förderschulen im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums und des Berufskollegs,
  • die Förderschulen im Verbund, sofern sie nicht im Bildungsbereich der Realschule, des Gymnasiums oder des Berufskollegs unterrichten oder einen der Förderschwerpunkte Hören und Kommunikation oder Sehen umfassen.

Schulamt für die Stadt Bottrop

Schulamt für die Stadt Gelsenkirchen

Schulamt für die Stadt Münster

Schulamt für den Kreis Borken

Schulamt für den Kreis Coesfeld

Schulamt für den Kreis Recklinghausen

Schulamt für den Kreis Steinfurt

Schulamt für den Kreis Warendorf

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