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Schulrecht
Leitfaden für Schulleitungen
Widersprüche und Beschwerden bei Leistungsbewertungen und Versetzungen
Vorbemerkung
Neben ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag nehmen Schulen auch Aufgaben einer Verwaltungsbehörde wahr. Sie sind somit befugt, durch hoheitliche Entscheidungen die Rechtsposition von Schülerinnen und Schülern, unter anderem bei der Vergabe von Noten und Zeugnissen sowie Abschlüssen, zu beeinflussen. Es ist daher erforderlich, dass die Schulen nach den rechtlichen Vorgaben, Ansprüchen und Erfordernissen handeln.
Ein Problem stellt dabei die Abgrenzung zwischen Verwaltungsakten und sonstigen Maßnahmen, sogenannten Realakten, dar. Die folgenden Regelungen und Hinweise sollen zur Klärung beitragen.
Rechte der Beteiligten
Bekanntgabe und Zustellung
Rechtsbehelfsbelehrung
Behandlung von Widersprüchen
Vorläufiger Rechtsschutz
Verfahren bei Beschwerden
Downloads
- Anlage 1 – Übersicht über die erforderlichen Unterlagen (pdf, 130 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage 2 – Stellungnahme des Fachlehrers (pdf, 75 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Weitere Themen
- Notengebung und Versetzung – Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler
- Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen
Rechtsvorschriften
- Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I – APO-S I) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg - APO-BK) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Weiterbildungskolleg - APO-WbK) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)