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Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Neuausweisung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung
Schöppinger Rücken, Kreis Steinfurt
Das künftige Landschaftsschutzgebiet „Schöppinger Rücken“ mit einer Fläche von ca. 1.771 ha erstreckt sich auf die Region westlich von Horstmar-Leer entlang der Grenze zum Kreis Borken bis hin zu südlich von Horstmar und Laer gelegenen Bereichen entlang der Kreisgrenze Coesfeld und der L 579. Das Landschaftsschutzgebiet umgibt das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) „Herrenholz und Schöppinger Berg“ (DE-3909-301), welches selbst nicht von dieser Verordnung erfasst wird, sondern bereits mit ordnungsbehördlicher Verordnung vom 09.05.2008 (Amtsblatt vom 16.05.2008, Nr. 20) teilweise als Naturschutzgebiet und mit ordnungsbehördlicher Verordnung vom 01.08.2016 (Amtsblatt vom 12.08.2016, Nr. 32) teilweise als Landschaftsschutzgebiet unter Schutz gestellt wurde. Große Teile des Gebietes gehörten bislang zum Landschaftsschutzgebiet „Baumberge“, das durch die „Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Baumberge in den Kreisen Coesfeld und Steinfurt vom 14.05.1974“, veröffentlicht im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster, Nr. 22, vom 01.06.1974, unter Schutz gestellt wurde.
Die Verordnung für dieses Gebiet wurde überarbeitet, aktualisiert und umbenannt.
Die zu schützenden Flächen dienen vorrangig dem Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes, der Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft und der dort heimischen, seltenen und zum Teil stark gefährdeten Lebensgemeinschaften sowie der Erholung.
Mit dieser Landschaftsschutzgebietsverordnung werden die Vorgaben des Regionalplanes Münsterland mit der Darstellung eines „Bereiches für den Schutz der Natur“ bzw. von „Bereichen zum Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung“ und des Landesentwicklungsplanes mit der Darstellung eines „Gebietes für den Schutz der Natur“ konkretisiert und erfüllt.
Das laufende Verfahren befindet sich zur Zeit in der öffentlichen Auslegung nach § 46 des Landesnaturschutzgesetzes beim Kreis Steinfurt als untere Naturschutzbehörde. In dieser Zeit der Offenlage können Eigentümer und sonstige Berechtigte noch bis einschließlich 02.08.2022 Bedenken und Anregungen vorbringen.
Hinweise zum Verfahrensstand
Stand April 2023:
Die Neuausweisung des Landschaftsschutzgebietes „Schöppinger Rücken“ ist aus den folgenden Gründen aktuell ruhend gestellt:
Zurzeit wird der „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/21152“ diskutiert. Mit dieser Verordnung möchte die EU die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft neu regeln. Unter anderem ist die Einschränkung der Anwendung bestimmter Pestizide für Agrarflächen in Schutzgebieten vorgesehen. Momentan ist nicht absehbar, wie die künftigen Regelungen für die Pestizidanwendung in Landschaftsschutzgebieten aussehen werden und ob - und in welcher Form - Handlungsbedarf für die künftige Landschaftsschutzgebietsverordnung „Schöppinger Rücken“ besteht. Daher soll die weitere Entwicklung zunächst abgewartet werden, bevor das Verfahren zum Abschluss gebracht wird.
Aktuell gilt für den betroffenen Bereich die bestehende Landschaftsschutzgebietsverordnung für das Gebiet „Baumberge“ fort.
Unterlagen
- Ordnungsbehördliche Verordnung zur Ausweisung des Gebietes „Schöppinger Rücken“, Stadt Horstmar und Gemeinde Laer, Kreis Steinfurt, im Regierungsbezirk Münster als Landschaftsschutzgebiet (pdf, 649 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Übersichtskarte (pdf, 1.7 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Detailkkarte (pdf, 9.4 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
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