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Planfeststellung Schiene


Vorhabenträger:

Anton Neuhaus

Kleiwellenfeld 18

59229 Ahlen

 

Der Grundstückseigentümer Anton Neuhaus beantragt die Freistellung von Bahnbetriebszwecken auf dem Flurstück 140, Flur 17 in Ahlen.

Die Bezirksregierung Münster führt als zuständige Behörde das o. a. Verfahren nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in der derzeit gültigen Fassung durch. Für die Grundstücke besteht kein Verkehrsbedürfnis mehr für die Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur und dieses ist auch langfristig nicht zu erwarten, so dass die Widmung dieser Flächen für Bahnbetriebszwecke nicht mehr erforderlich ist.

Der Antrag wird durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger angekündigt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachgefügten öffentlichen Bekanntmachung.

Bezirksregierung Münster

Öffentliche Bekanntmachung

Der Grundstückseigentümer Anton Neuhaus, Kleiwellenfeld 18, 59229 Ahlen beantragt die Freistel­lung von Bahnbetriebszwecken auf dem Flurstück 140, Flur 17 in Ahlen.

Die Bezirksregierung Münster führt als zuständige Behörde das o. a. Verfahren nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in der derzeit gültigen Fassung durch. Für das Grundstück besteht kein Verkehrsbedürfnis mehr für die Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur und dieses ist auch langfristig nicht zu erwarten, so dass die Widmung dieser Fläche für Bahnbetriebs­zwecke nicht mehr erforderlich ist.

Durch die Freistellung verliert die nachstehend genannte Fläche den Rechts­charakter und die Eigenschaft als Bahnbetriebsanlage, so dass der Fachplanungs­vorbehalt des § 38 Baugesetzbuch entfällt.

Im Einzelnen handelt es sich um das folgende Grundstück:

Grundbuch der Stadt Ahlen:

Blatt-Nr. Lfd. Nr. Gemarkung Flur Flurstück Größe (qm) Wirtschaftsart Grundstückseigentümer
1557 41 Ahlen 17 140 463 Gebäude- und Freifläche Anton Neuhaus

Gemäß § 23 Abs. 2 AEG fordere ich hiermit die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landesplanung und der Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden so­wie Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Abgabe einer Stellung­nahme auf.

Die Stellungnahme ist mir innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage der Verkündung dieser Bekanntmachung an, schriftlich an folgende Anschrift zu übermitteln:

Bezirksregierung Münster

Dezernat 25

Domplatz 1-3

48143 Münster

 

Nach Ablauf der genannten Frist werde ich über den gestellten Antrag unter Einbe­ziehung der eingegangenen Stellungnahmen entscheiden.

 

Münster, den 13.02.2025

Bezirksregierung Münster

25.17.01.05 (7/2024)

Im Auftrag

gez. Anne Heiming

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