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Planfeststellung Schiene
Vorhabenträger:
Anton Neuhaus
Kleiwellenfeld 18
59229 Ahlen
Der Grundstückseigentümer Anton Neuhaus beantragt die Freistellung von Bahnbetriebszwecken auf dem Flurstück 140, Flur 17 in Ahlen.
Die Bezirksregierung Münster führt als zuständige Behörde das o. a. Verfahren nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in der derzeit gültigen Fassung durch. Für die Grundstücke besteht kein Verkehrsbedürfnis mehr für die Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur und dieses ist auch langfristig nicht zu erwarten, so dass die Widmung dieser Flächen für Bahnbetriebszwecke nicht mehr erforderlich ist.
Der Antrag wird durch öffentliche Bekanntmachung im Bundesanzeiger angekündigt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nachgefügten öffentlichen Bekanntmachung.
Bezirksregierung Münster
Öffentliche Bekanntmachung
Der Grundstückseigentümer Anton Neuhaus, Kleiwellenfeld 18, 59229 Ahlen beantragt die Freistellung von Bahnbetriebszwecken auf dem Flurstück 140, Flur 17 in Ahlen.
Die Bezirksregierung Münster führt als zuständige Behörde das o. a. Verfahren nach § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in der derzeit gültigen Fassung durch. Für das Grundstück besteht kein Verkehrsbedürfnis mehr für die Aufrechterhaltung oder Weiterentwicklung der Eisenbahninfrastruktur und dieses ist auch langfristig nicht zu erwarten, so dass die Widmung dieser Fläche für Bahnbetriebszwecke nicht mehr erforderlich ist.
Durch die Freistellung verliert die nachstehend genannte Fläche den Rechtscharakter und die Eigenschaft als Bahnbetriebsanlage, so dass der Fachplanungsvorbehalt des § 38 Baugesetzbuch entfällt.
Im Einzelnen handelt es sich um das folgende Grundstück:
Grundbuch der Stadt Ahlen:
Blatt-Nr. | Lfd. Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe (qm) | Wirtschaftsart | Grundstückseigentümer |
1557 | 41 | Ahlen | 17 | 140 | 463 | Gebäude- und Freifläche | Anton Neuhaus |
Gemäß § 23 Abs. 2 AEG fordere ich hiermit die Eisenbahnverkehrsunternehmen, die nach § 1 Abs. 2 des Regionalisierungsgesetzes bestimmten Stellen, die zuständigen Träger der Landesplanung und der Regionalplanung, kommunale Verkehrsunternehmen, die betroffenen Gemeinden sowie Eisenbahninfrastrukturunternehmen, soweit deren Eisenbahninfrastruktur an die vom Antrag betroffene Eisenbahninfrastruktur anschließt, zur Abgabe einer Stellungnahme auf.
Die Stellungnahme ist mir innerhalb einer Frist von einem Monat, gerechnet vom Tage der Verkündung dieser Bekanntmachung an, schriftlich an folgende Anschrift zu übermitteln:
Bezirksregierung Münster
Dezernat 25
Domplatz 1-3
48143 Münster
Nach Ablauf der genannten Frist werde ich über den gestellten Antrag unter Einbeziehung der eingegangenen Stellungnahmen entscheiden.
Münster, den 13.02.2025
Bezirksregierung Münster
25.17.01.05 (7/2024)
Im Auftrag
gez. Anne Heiming
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