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Interessenvertretungen


Personalrat der Bezirksregierung Münster

Grafik Personalrat

© Bezirksregierung Münster

Das Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) bildet die gesetzliche Grundlage für die Bildung und Tätigkeit der Personalräte. Hinzu kommt eine umfangreiche Rechtsprechung der Verwaltungs- und Arbeitsgerichte. Dienststelle und Personalvertretung arbeiten zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben und zum Wohle der Beschäftigten vertrauensvoll zusammen.

Die Mitgliederzahl des Personalrats richtet sich nach der Zahl der in der Regel Beschäftigten. Im Wahljahr 2021 waren dies bei der Bezirksregierung Münster genau 1654 Beschäftigte; somit besteht der Personalrat aus 13 Mitgliedern. Die Beamtinnen und Beamten sowie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bilden je eine Gruppe. Die ordentlichen Mitglieder des Personalrats sind (jeweils in alphabetischer Reihenfolge):

Gruppe der Beamtinnen und Beamten

  • Astrid Buinus
  • Peter Espenkott
  • Yvonne Fürstenau
  • Gudrun Hüttermann
  • Werner Musiol
  • Siegfried Putzka
  • Herbert Wickenbrock

Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • Gaby Benicke
  • Marcus Müller
  • Petra Schröer
  • Thomas vom Brauck
  • Dirk Voßkuhl
  • Arnd Wichmann

An der Beschäftigtenzahl orientiert sich auch die Zahl der freigestellten Personalratsmitglieder. Bei der Bezirksregierung Münster sind es vier, die durch Beschluss des Personalrates für die Personalratstätigkeit vom Dienstbetrieb freigestellt sind: Gudrun Hüttermann, Petra Schröer, Dirk Voßkuhl und Peter Espenkott. Zur Geschäftsführung wählt der Personalrat aus seiner Mitte die vorsitzende Person und Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (s. rechts).

Seit der Novellierung des LPVG im Sommer 2011 ist der Katalog der beteiligungspflichtigen Angelegenheiten (wieder) erweitert und an vielen Stellen auch verbessert worden. Hier einige Auszüge:


Grundsätze und allgemeine Aufgaben

Mitbestimmungsrechte

Mitbestimmungsrechte im Technologiebereich

Mitwirkungsangelegenheiten

Anhörungsangelegenheiten

Dienstvereinbarung

Wirtschaftsausschuss

Rechtsvorschriften

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Zusätzliche Informationen

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