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Ausbildung
Gewerbeoberinspektoranwärter/in
Laufbahngruppe 2.1 – ehemals gehobener technischer Dienst
Für die Ausbildung ist ein abgeschlossenes Studium erforderlich.
Die Bezirksregierungen sichern mit ihren Arbeitsschutzdezernaten die Qualität des staatlichen Arbeitsschutzes in der Region. Erfahrene Fachbeamtinnen und -beamte sowie Verwaltungskräfte nehmen die staatlichen Aufgaben in den Bereichen Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt und sichere Gestaltung von Technik wahr. Die Arbeitsschutzverwaltung NRW verfolgt das Ziel eines umfassenden Gesundheitsschutzes in der Arbeitswelt. Arbeitsschutz reicht von der Verhütung von Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen bis hin zum Wohlbefinden am Arbeitsplatz, verknüpft Technik, Arbeitsorganisation, Arbeitsbedingungen sowie soziale Beziehungen und hat damit hohe ökonomische Bedeutung.
Ihr Anforderungsprofil
Voraussetzung für die Einstellung in die Laufbahngruppe 2.1 des technische Dienstes der Staatlichen Arbeitsschutzverwaltung ist der Abschluss eines technischen, naturwissenschaftlichen oder eines anderen hierfür geeigneten Fachhochschulstudiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern oder der Bachelorabschluss (of Engineering) in einer geeigneten Fachrichtung.
Die Gewerbeoberinspektoranwärter/innen werden während einer 15-monatigen Ausbildung auf die Wahrnehmung einer verantwortungsvollen Position in der Laufbahngruppe 2.1 des technischen Dienstes der Arbeitsschutzverwaltung vorbereitet.
Interview mit unserem Auszubildenden
Daniel berichtet über seine Ausbildung bei der Bezirksregierung Münster.
Bewerbungsverfahren
Das aktuelle Bewerbungsverfahren ist beendet.
Informationen zur Ausbildung
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