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Ausbildung
Umweltoberinspektoranwärter/in
Laufbahngruppe 2.1 des technischen Dienstes in der staatlichen Umweltverwaltung
Die staatliche und kommunale Umweltverwaltung ist dafür zuständig, die umweltrelevanten Vorschriften zu überwachen, Verstöße zu ahnden und notwendige Umweltschutzmaßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die beruflichen Aufgaben, die Sie hier erwarten, sind interessant und bieten qualifizierten Fachkräften attraktive und abwechslungsreiche Arbeitsfelder.
Ihr Anforderungsprofil
Voraussetzung für die Einstellung in den 15-monatigen Vorbereitungsdienst des technischen Dienstes der staatlichen Umweltverwaltung der Bezirksregierung Münster ist der Abschluss geeigneter ingenieurwissenschaftlicher Fachrichtungen im Sinne von § 1 Abs. 3 Nr. 2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Dies sind zum Beispiel Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemieingenieurwesen, Bioingenieurwesen, Technischer Umweltschutz, Versorgungstechnik sowie Sicherheitstechnik.
Die Umweltoberinspektoranwärter/innen werden als Beamte auf Widerruf während des Vorbereitungsdienstes an den Standorten in Münster und Herten mit allen Aufgaben einer Beamtin oder eines Beamten des umwelttechnischen Dienstes vertraut gemacht. Die Ausbildung vermittelt auf der Grundlage des während des Studiums erworbenen Wissens gründliche theoretische und praktische Kenntnisse über Aufbau, Aufgaben und Arbeitsweisen der Umweltverwaltung. Insbesondere werden die Zielsetzungen und Strategien der Wasserwirtschaft und des Gewässerschutzes, des Immissionsschutzes einschließlich der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Bodenschutzes und der Abfallentsorgung vermittelt.
Interview mit unserem Auszubildenden
Marvin berichtet über seine Ausbildung bei der Bezirksregierung Münster.
Bewerbungsverfahren
Momentan bieten wir Ausbildungsstellen an!
Ausbildungsbeginn: 01.04.2025
Bewerbungszeitraum: bis 05.01.2025
Informationen zur Ausbildung
Die monatlichen Bezüge während der Ausbildung betragen ab dem 01.04.2025 1.555,68 EUR brutto sowie die Möglichkeit der Gewährung eines Anwärtersonderzuschlags von 30% für die gesamte Dauer des Vorbereitungsdienstes.
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