Deponie

Hauptinhalt

Abfall


Abfallbehandlung und -entsorgung

Entsorgungsfachbetrieb

© Bezirksregierung Münster

Bild herunterladen

Als Abfallwirtschaftsbehörde fördert die Behörde einen möglichst abfallarmen Wirtschaftskreislauf. Dabei sollen natürliche Ressourcen geschont und die Umwelt­verträgliche Entsorgung von Abfällen gesichert werden. Die Zulassung und Überwachung von Abfallanlagen und die damit verbundenen Maßnahmen stehen dabei im Vordergrund.

Abfallanlagen

Die Abfallanlagen, die die obere Abfallwirtschaftsbehörde zulässt und überwacht sind in der Regel solche, die Abfälle behandeln, sowie solche, in denen Abfälle zeitweilig gelagert werden.

Die Bezeichnung Siedlungsabfälle, fasst alle Abfälle zusammen, die in Haushalten und in ähnlicher Form in Gewerbe und Industrie anfallen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Haushaltsabfälle,
  • hausmüllähnliche Gewerbeabfälle,
  • Abfälle von öffentlichen Flächen und
  • solche aus wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, wie zum Beispiel Klärschlamm.

Zur Behandlung der Siedlungsabfälle stehen im Regierungsbezirk folgende Anlagen zur Verfügung:

  • Hausmüllverbrennungsanlagen,
  • mechanisch-biologische Behandlungsanlagen sowie
  • biologische Behandlungsanlagen.

Die Bezirksregierung genehmigt und überwacht weitere Anlagen zur Behandlung und zeitweiligen Lagerung von Abfällen, die nicht zu den Siedlungsabfällen zählen. Dazu zählen:

  • Wertstoffhöfe,
  • Gewerbeabfallsortieranlagen,
  • Altholzaufbereitungsanlagen,
  • Anlagen zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen aus Abfällen und
  • Aufbereitung von Elektrogeräten.

Rechtsvorschriften

Verwandte Themen

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}