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Immissionsschutz
Obere Immissionsschutzbehörde
Um Mensch und Umwelt vor schädlichen Immissionen zu schützen, überwacht und genehmigt die Bezirksregierung Münster als obere Immissionsschutzbehörde komplexe Gewerbe- und Industrieanlagen. Die Behörde sorgt dafür, dass komplexe Anlagen im Regierungsbezirk, wie zum Beispiel Kraftwerke, die Vorschriften des Umweltschutzes einhalten.
Aufgaben der Bezirksregierung
Das für Immissionsschutz zuständige Dezernat 53 überwacht und prüft, ob komplexe Gewerbe- und Industrieanlagen die umweltrechtlichen Vorschriften einhalten. Zu den komplexen Anlagen gehören alle, die der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) oder dem Geltungsbereich der Störfall-Verordnung unterliegen. Im Regierungsbezirk sind dies zum Beispiel:
- Kraftwerke,
- Gießereien,
- Textilbetriebe,
- Gefahrstofflager oder
- Chemieanlagen.
Für weitere genehmigungsbedürftige Anlagen sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.
Überwachung
Zu den Aufgaben der Überwachung gehören im Einzelnen:
- Emissionsüberwachung,
- Emissionsfernüberwachung von Luftschadstoffen,
- Anlageninspektionen,
- Überwachung von Lärm-, Geruchs-, Erschütterungsbelastungen,
- Überprüfung von Nachbarbeschwerden,
- Analyse von Emissionsdaten und Aufbereitung zur Berichterstattung und Veröffentlichung nach EU-Vorgaben,
- Durchführung von Ordnungswidrigkeiten- und Beteiligung an Strafverfahren.
Zulassungen
Außerdem erteilt das Dezernat Zulassungen (Genehmigungen, Erlaubnisse) der genannten Gewerbe- und Industrieanlagen. Dies gilt insbesondere für komplexe Anlagen zur
- Herstellung chemischer Produkte (Chemieanlagen),
- petrochemischen Produktion (Raffinerien),
- Abfallverbrennung,
- Energieerzeugung (Kraftwerke),
- Textilverarbeitung unter Einsatz chemischer Stoffe,
- Zement-, Kalk- und Ziegelherstellung,
- Metallproduktion, Gießereien,
- Kohle- und Teerverarbeitung,
- Papierherstellung,
- Lagerung gefährlicher Stoffe, Sprengstoffläger,
- Biogasherstellung, das heißt für Biogasanlagen, soweit diese der Störfall-Verordnung unterfallen.
Rechtsvorschriften
- Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz – LImschG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen , Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bekanntmachung der Neufassung des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen – Landeswassergesetz (LWG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Verwandte Themen
Zusätzliche Informationen
Ansprechpartner/innen
Weitere Links
- Beste Verfügbare Technik (BVT/BREF) – Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- GESTIS-Stoffdatenbank – Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- IGS-Check – Landesumweltamt NRW (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Kommission für Anlagensicherheit (KAS) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Umweltbundesamt (UBA) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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