Drohne mit Kamera

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Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (Drohnen)


Offene Kategorie

In der offenen Kategorie kann unter Beachtung der grundsätzlichen Anforderungen

  • mit einer max. Höhe von 120 m,
  • nur innerhalb der Sichtweite,
  • nicht über Menschenansammlungen,
  • mit einem max. Gewicht unter 25 kg,
  • wenn kein Abwurf von Gegenständen sowie
  • kein Transport von gefährlichen Gegenständen erfolgt,

unterteilt in die drei Unterkategorien A1, A2 und A3, ohne Erlaubnis geflogen werden.

Entsprechend des beabsichtigten Flugbetriebes gelten hier unterschiedliche Anforderungen im Hinblick auf den Fernpiloten, mögliche Flugbereiche und einsetzbare Drohnen. Die Kriterien für einen genehmigungsfreien Flugbetrieb in den Unterkategorien A1-A3 finden Sie im Anhang, Teil A zur DVO (EU) Nr. 2019/947.


Kenntnisnachweise für den Betrieb in der offenen Kategorie


Übergangsbestimmungen für den Betrieb von „Altgeräten“ in der offenen Kategorie


Bestimmungen für EU-konforme Drohnen

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