Autofahrer

Hauptinhalt

Fahrerlaubnisrecht


Fahrerlaubnis- und Berufskraftfahrerqualifikationsrecht
Aktuelle Informationen

Umtauschpflicht für vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umgetauscht werden. Sämtliche Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine ohne Gültigkeitsdatum (vgl. Feld 4b. auf der Vorderseite) werden ersetzt.

Zur Umsetzung einer EU-Richtlinie wurde ein stufenweiser Pflichtumtausch von Führerscheinen eingeführt. Zur Bewältigung dieser Aufgabe bis zum vorgegebenen Stichtag wurden folgende Fristen in zwei Stufen festgelegt:


1. Stufe: Umtausch der Papierführerscheine (grau und rosa)


2. Stufe: Umtausch der ab 01. Januar 1999 ausgestellten unbefristeten Scheckkartenführerscheine


Wo beantrage ich meinen Führerschein?

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts:

Novellierung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes (BKrFQG) und der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)

Durch Gesetz vom 26.11.2020 wurde das BKrFQG mit Geltung ab dem 02.12.2020 geändert. Die konkretisierende BKrFQV folgte am 17.12.2020. Die Neuerungen in Gesetz und Verordnung sowie mögliche Fragen und Antworten hierzu finden Sie zusammengefasst unter folgendem Link:

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}