Turbine eines Flugzeugs

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Flugbetrieb und Luftfahrtveranstaltungen


Flugbetrieb

Warsteiner Montgolfiade Steinbruch

© Bezirksregierung Münster

In Deutschland gelten inzwischen vorwiegend die gesetzlichen Regelungen der Europäischen Union (EU), sowie nationale Regelungen aus dem Luftverkehrsgesetz mit den entsprechenden Verordnungen (z.B. Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (LuftBO)). Die Verordnung (EU) Nr. 965/2012 mit Änderungen legt technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den Flugbetrieb mit Flugzeugen und Hubschraubern fest.


Gewerblicher Flugbetrieb (CAT)


Nicht gewerblicher Flugbetrieb (NCO)


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Betrieb von Segelflugzeugen


Betrieb von Ballonen


Unterschreiten der Mindestflughöhe

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Allgemeine Anliegen per E-Mail schicken Sie bitte an:
dez26@brms.nrw.de

 

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flugbetrieb@brms.nrw.de

 

luftfahrtveranstaltungen@bezreg-muenster.nrw.de

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