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Apotheker


Approbation

Sie möchten als Apotheker in Nordrein-Westfalen arbeiten? Dann benötigen Sie eine Approbation. Bitte wählen Sie aus, in welchem Land Sie Ihren Abschluss gemacht haben:


Abschluss in Deutschland


Abschluss in der EU


Abschluss in einem Drittstaat

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Zusätzliche Informationen

Sofern Sie Ihre Ausbildung in einem sogenannten Drittstaat absolviert haben und Ihre Ausbildung daher nicht automatisch anerkannt werden kann, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:

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Sollten Sie unverschuldet die erforderlichen Unterlagen und Nachweise nicht vorlegen können, müssen Sie direkt eine Kenntnisprüfung abzulegen. In diesem Fall wird keine Gleichwertigkeitsprüfung erfolgen (§ 4 Abs. 3 S. 4 BApO). Beachten Sie dazu bitte das Antragsformular sowie die Eingangsbestätigung..

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