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Psycho­therapeuten


Approbation

Sie möchten als Psychotherapeut in Nordrein-Westfalen arbeiten? Dann benötigen Sie eine Approbation. Bitte wählen Sie aus, in welchem Land Sie Ihren Abschluss gemacht haben:


Abschluss in Deutschland


Abschluss in der EU


Abschluss in einem Drittstaat

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Zusätzliche Informationen

Eine persönliche Beratung vor Ort ist derzeit nicht möglich. Von Nachfragen zum Sachstand oder der Zuständigkeit bitten wir aufgrund des hohen Antragsaufkommens abzusehen.­

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Sofern Sie Ihre Ausbildung in einem sogenannten Drittstaat absolviert haben und Ihre Ausbildung daher nicht automatisch anerkannt werden kann, beachten Sie bitte folgenden Hinweis:
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Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die für eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung erforderlichen Nachweise vorzulegen, haben Sie die Möglichkeit den Nachweis der fachlichen Voraussetzungen durch die erfolgreiche Teilnahme an der Kenntnisprüfung zu erbringen. Beachten Sie dazu bitte das Antragsformular sowie die Eingangsbestätigung.

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Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

­­Kontaktinformation

Die ZAG - aH erreichen Sie in weniger dringenden Fällen per E-Mail unter:

ah-anerkennung@brms.nrw.de

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Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

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