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© Bezirksregierung Münster


26.04.2022
Haushalte 2022 der Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen

Die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Münster trägt dafür Sorge, dass Kommunen im Regierungsbezirk ihre Selbstverwaltung im Rahmen des geltenden Rechts ausüben. Die Schwerpunkte der Kommunalaufsicht liegen in der Allgemeinen Kommunalaufsicht und der Finanzaufsicht.

Die Bezirksregierung Münster prüft im Rahmen der Finanzaufsicht haushaltsrechtliche Satzungen und Sicherungskonzepte.

Die Behörde ist zuständig für die Überprüfung der Haushalte der Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie für die drei kreisfreien Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster. 

Die Pressemitteilungen zu den einzelnen Haushalten werden nach Abschluss der Prüfungen an dieser Stelle gesammelt veröffentlicht:


Kreis Borken: Haushalt des Kreises genehmigt

Stadt Bottrop: Haushalt der Stadt bestätigt

Kreis Coesfeld: Haushalt genehmigt

Stadt Gelsenkirchen: Haushalt von der Bezirksregierung Münster genehmigt

Gemeinde Laer: Haushalt der Gemeinde genehmigt

Stadt Münster: Bezirksregierung bestätigt Haushalt der Stadt Münster

Kreis Recklinghausen: Haushalt genehmigt

Kreis Steinfurt: Haushalt genehmigt

Kreis Warendorf: Bezirksregierung Münster genehmigt Haushalt des Kreises

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