Regierungspräsident Andreas Bothe (l.) überreicht die öffentliche Belobigungsurkunde an Dr. med. Rebekka Falkner (r.). © Bezirksregierung Münster
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Pressemitteilungen
09.02.2023
Zwei Rettungstaten ausgezeichnet
Münster/Lüdinghausen. Durch ihr umsichtiges und sofortiges Handeln haben sie alles dafür getan, Menschenleben zu retten: Anna von Eiff aus Münster-Hiltrup und Dr. med. Rebekka Falkner aus Lüdinghausen retteten ihren Kollegen, der einen schweren Schlaganfall erlitten hatte. Ludger Pinnow aus Münster sprang geistesgegenwärtig in den etwa 0 Grad kalten Münsteraner Kanal, um eine leblos treibende Person zu retten.
Für diese außergewöhnlichen Rettungstaten erhielten die Ärztinnen Anna von Eiff und Dr. med. Rebekka Falkner sowie der Polizist Ludger Pinnow jetzt eine öffentliche Belobigungsurkunde aus der Hand des Regierungspräsidenten Andreas Bothe.
„Mit Ihrem geistesgegenwärtigen Handeln haben Sie ein außergewöhnliches Maß an Einsatzbereitschaft und Mitmenschlichkeit bewiesen“, sagte der Regierungspräsident. „Ich freue mich daher sehr, Ihnen heute für Ihr vorbildhaftes Verhalten eine öffentliche Belobigungsurkunde übergeben zu dürfen und spreche Ihnen meinen Dank und Respekt aus.“
Anna von Eiff und Dr. med. Rebekka Falkner
Die Ärztinnen Anna von Eiff und Dr. med. Rebekka Falkner wurden darauf aufmerksam, dass ein als sehr zuverlässig bekannter ärztlicher Kollege von ihnen nicht zur dienstlichen Frühbesprechung erschien. Zuerst schlossen die beiden Ärztinnen aus, dass ihr Kollege auf seinem Arbeitsweg verunglückt sein könnte. Daraufhin machte sich Anna von Eiff auf den Weg zu seiner Wohnung. Als niemand die Tür öffnete, beschlossen die Kolleginnen gemeinsam, die Polizei zu rufen. Diese durfte rechtlich allerdings nicht ohne weiteres die Tür öffnen.
Auch der Vermieter konnte nicht mit einem Schlüssel zu der Wohnung weiterhelfen. Nach hartnäckigem Drängen von Anna von Eiff und Dr. med. Rebekka Falkner wurde schließlich doch die Polizei eingeschaltet, die auch den Rettungsdienst und die Feuerwehr alarmierte. So konnte der Kollege der beiden schließlich mit einem schweren Schlaganfall in seiner Wohnung gefunden und noch rechtzeitig behandelt werden. Durch ihr schnelles und umsichtiges Handeln retteten Anna von Eiff und Dr. med. Rebekka Falkner ihrem Arbeitskollegen das Leben.
Ludger Pinnow
„Hilferufe“ lautete die Meldung zum Einsatz von Polizist Ludger Pinnow. Er war mit Sucharbeiten beschäftigt, als die Meldung kam, dass eine leblos treibende Person im Kanal in Münster-Hiltrup gesichtet wurde. Sein Einsatzfahrzeug kam als erstes an der Stelle an. Ohne zu zögern legte Ludger Pinnow seine Dienstwaffe ab und sprang bei 0 Grad Außentemperatur in das Kanalwasser. Er zog den dort treibenden 86-jährigen Mann an den Kanalrand. Mithilfe einer weiteren Kollegin konnte die Person so aus dem Wasser geborgen werden. Trotz einer sofort eingeleiteten Reanimation ist der 86-Jährige leider verstorben. Dennoch hat Ludger Pinnow sein Möglichstes getan, um den Mann zu retten und hat die Chance auf eine schnellstmögliche medizinische Versorgung sichergestellt.
Öffentliche Belobigung
Eine Öffentliche Belobigung ist eine staatliche Anerkennung für eine Rettungstat. Die Anregung für eine Öffentliche Belobigung oder für eine Rettungsmedaille kann jede:r an die zuständige Bezirksregierung oder Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalens schicken. Dabei ist es hilfreich, Personen zu benennen, die den Tathergang und das Geschehen möglichst genau schildern können. Die zuständige Bezirksregierung veranlasst die erforderliche Sachverhaltsaufklärung und übersendet diese zusammen mit einer Stellungnahme zu dem Rettungsvorgang an die Staatskanzlei. Über die Anerkennung von Rettungstaten und öffentlichen Belobigungen entscheidet der Ministerpräsident.
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