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Pressemitteilungen
09.08.2023
Neunjährige werden für Rettungstat geehrt
Münster/Marl. Weil sie umsichtig und schnell gehandelt haben, konnte Schlimmeres verhindert werden. Ben Lennertz und Henri Zwirnlein aus Marl haben beim gemeinsamen Fußball spielen die Hilferufe ihres Nachbarn gehört und blitzschnell reagiert. Durch ihr Handeln haben sie vermutlich einem Mitmenschen das Leben gerettet. Für ihre Rettungstat erhielten sie am Montag (7. August) von Regierungspräsident Andreas Bothe eine öffentliche Belobigungsurkunde.
„Ihr habt mit Eurem Handeln Eurem Nachbarn wahrscheinlich das Leben gerettet. Ich hoffe und wünsche mir, dass sich alle Kinder und Jugendlichen, aber auch alle Erwachsenen, an Eurem Verhalten ein Beispiel nehmen und in Not geratenen Menschen helfen“, so Regierungspräsident Andreas Bothe „Ich freue mich daher sehr, Euch beiden heute für Eure Zivilcourage jeweils eine öffentliche Belobigungsurkunde übergeben zu dürfen.“
Am 01. Mai 2023 spielten die beiden Neunjährigen auf einem Garagenhof in der Nachbarschaft Fußball. Im Laufe des Spiels flog der Ball über die Garage in den Garten von Gert Pelster. Ben Lennertz und Henri Zwirnlein liefen zu seiner Haustür und klingelten, um mit seiner Erlaubnis ihren Ball wieder zu holen. Das passierte schon öfters. Jedoch öffnete der Nachbar dieses Mal nicht die Tür. Zu diesem Zeitpunkt lag Gert Pelster seit etwa zwei Stunden auf dem Boden seines Schlafzimmers. Er war aufgrund eines Blutgerinnsels rechtsseitig gelähmt und konnte sein Telefon nicht erreichen. Als er das Klingeln der beiden Schüler hörte, rief er um Hilfe. Ben und Henri hörten die Rufe und informierten geistesgegenwärtig Henris Großvater, der daraufhin den Rettungsdienst rief. Das Gerinnsel konnte rechtszeitig entfernt werden, sodass Gert Pelster keine Spätfolgen davongetragen hat. Ben und Henri haben durch ihr Handeln ihrem Nachbarn womöglich das Leben gerettet.
Öffentliche Belobigung
Eine Öffentliche Belobigung ist eine staatliche Anerkennung für eine Rettungstat. Die Anregung für eine öffentliche Belobigung oder für eine Rettungsmedaille kann jede und jeder an die zuständige Bezirksregierung oder Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalens schicken. Dabei ist es hilfreich, Zeugen und Zeuginnen des Geschehens anzugeben, die den Tathergang möglichst genau schildern können. Die zuständige Bezirksregierung veranlasst die erforderlichen Ermittlungen und übersendet diese zusammen mit einer Stellungnahme zu dem Rettungsvorgang an die Staatskanzlei. Über die Anerkennung von Rettungstaten und öffentlichen Belobigungen entscheidet der Ministerpräsident.
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