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Pressemitteilungen
07.11.2023
Schöppingen: Bezirksregierung baut Landeseinrichtung zur ZUE aus
Schöppingen/Münster. Die Bezirksregierung Münster kann die Landeseinrichtung für Geflüchtete auf dem früheren Kasernen-Areal an der Berliner Straße in Schöppingen für einen Zeitraum von weiteren fünf Jahren, das heißt bis zum 31.12.2028, als Zentrale Unterbringungseinrichtung mit 400 Plätzen betreiben. Das hat der Rat der Gemeinde Schöppingen gestern (6. November 2023) mit Mehrheit so beschlossen. Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers dankte dem Rat, Bürgermeister Franz-Josef Franzbach und den Schöppingerinnen und Schöppingern für die nochmalige Fortsetzung der jahrzehntelangen engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit bei der Unterbringung Geflüchteter.
Aktuell wird die Einrichtung als Notunterkunft des Landes betrieben. Der Ausbau zu einer Zentralen Unterbringungseinrichtung (ZUE) bedeutet eine Ertüchtigung der Bestandsgebäude, vor allem aber auch einen Ausbau der Betreuungsangebote und somit eine weitere Erhöhung der Umfeld-Sicherheit. Für die Nachbarn und die Gemeinde wird ein professionelles Umfeldmanagement als feste Ansprechpartnerin etabliert. Gerne will die Bezirksregierung bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement einbinden. Beim Betrieb der ZUE werden die Bezirksregierung sowie Sicherheitsdienst und Betreungsverband eng mit örtlichen Ordnungs- und Polizeibehörden zusammen, so wie dies bereits jahrzehntelang gute und geübte Praxis in Schöppingen ist.
Weitere Vorteile für die Gemeinde liegen in einer 1:1-Anerkennung der Einrichtungsplätze auf die Unterbringungsverpflichtung der Gemeinde. Dies bedeutet für Schöppingen eine erhebliche Kostenersparnis und Entlastung des Wohnungsmarktes. Auch müssen die einzige Grundschule der Gemeinde sowie die Sekundarschule Horstmar-Schöppingen keine weiteren Kinder von Geflüchteten aufnehmen, da diese künftig in der ZUE ein schulnahes Angebot erhalten.
Zum Hintergrund: Die derzeitige Landeseinrichtung mit aktuell 496 Notunterkunftsplätzen hatte im Jahr 1992 ihren Betrieb aufgenommen. 2016 übernahm die Bezirksregierung Münster die Verantwortung für die Landeseinrichtung, die nach mehrmaligen Verlängerungen am 31. Dezember 2021 geschlossen worden war. Mit Beginn des Ukraine-Kriegs stimmte die Gemeinde Schöppingen einer neuerlichen Nutzung als Flüchtlingsunterkunft bis längstens zum 31. Dezember 2023 zu. Dauerhaft will die Gemeinde nach dem Auslaufen der Landeseinrichtung ein neues Baugebiet auf dem von ihr inzwischen erworbenen Gelände erschließen.
Die Bezirksregierung Münster ist im Gespräch mit allen Städten und Gemeinden im Regierungsbezirk, um aufgrund der hohen Ankunftszahlen weitere Unterbringungsplätze sowohl für ukrainische Kriegsflüchtlinge als auch für Asylbewerber:innen zu schaffen. Die Landeseinrichtungen entlasten die Gemeinden während des Asylverfahrens und dienen dem Ziel, nur anerkannte Asylbewerber:innen kommunal zuzuweisen.
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