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© BLB NRW Münster/Fotograf: Christian Richters


12.08.2024
Erörterungstermin zur geplanten Gasversorgungsleitung von Heiden nach Dorsten

Münster. Im Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Gasversorgungsleitung Heiden – Dorsten („HeiDo“ – Leitungsnummer 108) hat die für das Verfahren zuständige Bezirksregierung Münster den Erörterungstermin festgesetzt:

Termin: Freitag, 16.08.2024
ab 9:30 Uhr

Ort: Sitzungssaal der Gemeinde Heiden,
Rathausplatz 1, 46359 Heiden

Die Open Grid Europe GmbH (OGE) hat den Neubau und Betrieb einer Gasversorgungsleitung zwischen dem Startpunkt der geplanten Gasdruckregelmessanlage „Heiden-Borken“ und dem Endpunkt der bestehende Gasdruckregelmessanlage „Dorsten Gescher“ beantragt. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt die Errichtung der „HeiDo“ auf dem Gebiet der Kommunen Datteln, Dorsten, Sendenhorst und Heiden zum Transport von Erdgas.

Der Erörterungstermin dient dazu, vor der Entscheidung über die beantragte Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsverfahren alle entscheidungserheblichen Abwägungskriterien und Einwendungen aktuell und ergebnisoffen zu prüfen und die Beteiligten im Rahmen des Erörterungstermins erneut anzuhören.

Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Träger öffentlicher Belange, Betroffene und Beteiligte, die zum Verfahren Stellung genommen haben. Medienvertreter:innen können zum Termin zugelassen werden, wenn keiner der Anwesenden Einwände dagegen hat.

Zu Beginn erfolgt eine allgemeine Information über das Planfeststellungsverfahren und den Erörterungstermin. Außerdem wird die Planung von der Vorhabenträgerin, der Open Grid Europe GmbH, vorgestellt. Daran anschließend werden zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Naturschutzvereinigungen behandelt. Danach erfolgt die Erörterung der Einwendungen Privater.

Zur zusätzlichen Information sind die detaillierte Tagesordnung und ein Informationsblatt zum Erörterungstermin im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Münster unter dem folgenden Link veröffentlicht:

Zum Verfahren allgemein: Ein Erörterungstermin dient innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Trägern öffentlicher Belange und dem/der Vorhabenträger:in sachlich zu erörtern. Im Vordergrund stehen die Information über das Vorhaben und seine Auswirkungen sowie rechtliches Gehör für die Einwender:innen und für sie die Gelegenheit, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben. So soll eine tragfähige Grundlage für eine transparente Entscheidung geschaffen werden, die einen Ausgleich zwischen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen anstrebt. Die Erörterung beinhaltet keine Entscheidung zur Sache. Diese ergeht nach Abwägung und Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt.

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