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© BLB NRW Münster/Fotograf: Christian Richters


21.02.2025
Amprion-Leitung: Erörterung in der Raumverträglichkeitsprüfung abgeschlossen

Münster. In der Raumverträglichkeitsprüfung für die geplante 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk hat die Bezirksregierung Münster den Erörterungstermin mit den beteiligten öffentlichen Stellen durchgeführt. Der Erörterungstermin fand am Donnerstag (20. Februar 2025) auf gesetzlicher Grundlage unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Dabei wurden die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen der beteiligten öffentlichen Stellen mit diesen erörtert. Die Teilnehmenden hatten dabei die Gelegenheit, die in ihren Stellungnahmen geäußerten Hinweise und Bedenken mit der Vorhabenträgerin Amprion GmbH zu besprechen.

Die Bezirksregierung Münster wird nun bis zum 31. März 2025 das Ergebnis der Raumverträglichkeitsprüfung fertigstellen und veröffentlichen. Es wird als gutachterliche Stellungnahme in ein Planfeststellungsverfahren einfließen, sobald die Amprion GmbH als Vorhabenträgerin dieses Verfahren beantragt.

Zum Hintergrund:

Die Errichtung der neuen Stromtrasse ist notwendig, um das Übertragungsnetz für zukünftig ansteigende Stromflüsse zwischen den Erzeuger- und Verbraucherregionen zu verstärken. Die Erforderlichkeit wurde erstmals im Netzentwicklungsplan Strom 2021-2035 von der Bundesnetzagentur bestätigt. Der gesetzliche Auftrag für den Bau der Leitung ist im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verankert, in dessen Anlage 1 das konkrete Projekt als Vorhaben Nr. 89 zu finden ist. Insgesamt ist mit einer Länge der Leitung von ca. 85 km zu rechnen.

Bei diesem Vorhaben wird vor dem eigentlichen Zulassungsverfahren eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt. In dieser werden die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf Ebene der Raumordnung unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft. Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit Empfehlung des raumverträglichsten Korridors. Die Ergebnisse des Erörterungstermins fließen in die gutachterliche Stellungnahme ein. Im Anschluss an die Raumverträglichkeitsprüfung folgt das Zulassungsverfahren für die Stromtrasse.

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