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- Regierungspräsident Bothe übergibt Belobigungsurkunde: André Wessel aus Warendorf für Rettungstat geehrt
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Pressemitteilungen
25.03.2025
Regierungspräsident Bothe übergibt Belobigungsurkunde: André Wessel aus Warendorf für Rettungstat geehrt
Münster/Warendorf. Durch sein hohes Maß an Einsatzbereitschaft und Zivilcourage konnte Schlimmeres verhindert werden: André Wessel aus Warendorf befreite aus einem verunfallten PKW den orientierungslosen Insassen, während der Unfallwagen kurz danach in Flammen aufging. Für diese Rettungstat erhielt der Warendorfer heute (24. März) eine öffentliche Belobigungsurkunde aus der Hand von Regierungspräsident Andreas Bothe.
„Durch Ihr geistesgegenwärtiges Verhalten haben Sie ein Menschenleben gerettet. In einer äußerst gefährlichen Situation haben Sie nicht nur die Ruhe bewahrt, sondern auch entschieden und beherzt gehandelt, indem Sie den verunglückten Insassen rechtzeitig aus dem Fahrzeug befreiten“, so Regierungspräsident Andreas Bothe. „Es freut mich daher sehr, Ihnen heute für Ihr vorbildliches Verhalten, Ihren Mut und Ihre Mitmenschlichkeit eine öffentliche Belobigungsurkunde überreichen zu dürfen.“
André Wessel befuhr am 3. März 2023 mit seinem PKW die Velsener-Straße in Warendorf, als ihm ein auf der Seite liegendes, verunfalltes Auto auffiel. Aus dem Unfallwagen lief bereits Kraftstoff, sodass dieser zu brennen anfing. Schnell verschaffte sich André Wessel einen Überblick über die Situation und erkannte eine Person im verunfallten PKW. Daraufhin versuchte er, die Windschutzscheibe zu zerstören, was ihm nicht gelang. Durch die Fahrertür konnte der gelernte Feuerwehrmann schließlich den zu diesem Zeitpunkt desorientierten, aber bewegungsfähigen Insassen aus dem Wagen retten. Eine weitere Zeugin kam zur Unfallstelle und alarmierte auf André Wessels Bitte hin den Notruf und die Feuerwehr. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte der Feuerwehr fanden diese den verunfallten PKW bereits im Vollbrand vor.
Öffentliche Belobigung
Eine Öffentliche Belobigung ist eine staatliche Anerkennung für eine Rettungstat. Die Anregung für eine Öffentliche Belobigung oder für eine Rettungsmedaille kann jede:r an die zuständige Bezirksregierung oder Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalens schicken. Dabei ist es hilfreich, Personen zu benennen, die den Tathergang und das Geschehen möglichst genau schildern können. Die zuständige Bezirksregierung veranlasst die erforderliche Sachverhaltsaufklärung und übersendet diese zusammen mit einer Stellungnahme zu dem Rettungsvorgang an die Staatskanzlei. Über die Anerkennung von Rettungstaten und öffentlichen Belobigungen entscheidet der Ministerpräsident.
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