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Raumverträglichkeitsprüfungen
Raumordnungsverfahren
Neubau der Landtrasse des Offshore-Netzanbindungssystems BalWin2 – Teilstück in NRW
Raumordnungsverfahren für den Konverter Ibbenbüren und die anschließenden 525 kV-Gleichstromerdkabelkorridore abgeschlossen
Die Amprion Offshore GmbH plant zur Anbindung von Offshore-Windparkflächen in der Nordsee die zwei Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin2 zum Netzverknüpfungspunkt Westerkappeln und BalWin1 zum Netzverknüpfungspunkt Wehrendorf in Niedersachsen.
Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 25.07.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) für das Offshore-Netzanbindungssystem BalWin2 mit dem Konverterstandort Ibbenbüren und den 525-kV-Gleichstromerdkabelkorridoren, die den Konverterstandort Ibbenbüren anschließen, bei der Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Münster beantragt. Aufgrund der Raumbedeutsamkeit und Überörtlichkeit des Vorhabens wurde gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 32 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) und § 40 Durchführungsverordnung (DVO) zum LPlG NRW ein ROV durchgeführt.
Im Raumordnungsverfahren wird das Vorhaben ausschließlich unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft und mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie mit Vorhaben anderer Planungsträger abgestimmt. Ergebnis des Verfahrens ist eine „Raumordnerische Beurteilung“. Sie wird ohne eine gesonderte Benachrichtigung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster bekannt gegeben und ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung in nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen.
Das Raumordnungsverfahren wurde abgeschlossen. Das Ergebnis, die Raumordnerische Beurteilung ohne Begründung mit einer Empfehlung für den raumverträglichsten Trassenkorridor bzw. dem Ergebnis der Prüfung der Raumverträglichkeit der Konverterpotenzialfläche, wird im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster bekannt gemacht. Die Raumordnerische Beurteilung mit Begründung wird für die Dauer von fünf Jahren zur Einsichtnahme für jedermann bei allen betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden sowie bei der Bezirksregierung Münster ausgelegt. Die rechtsverbindliche Festlegung der Trasse sowie die Genehmigung des Konverters finden erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren bzw. im Zulassungsverfahren statt.
Das Raumordnungsverfahren für das Teilstück von BalWin2 in Niedersachsen sowie für das Offshore-Netzanbindungssystem BalWin1 hat parallel das „Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems“ in Oldenburg durchgeführt.
Verfahrensunterlagen
- Raumordnerische Beurteilung mit Begründung (pdf, 16.3 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Amtsblatt Nr. 7 vom 16.02.2024 (pdf, 359 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Rechtsvorschriften
- Raumordnungsgesetz (ROG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Raumordnungsverordnung (RoV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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