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Hauptinhalt
Raumverträglichkeitsprüfungen
Raumordnungsverfahren zur geplanten Wasserstoffleitung Heek-Epe (HEp)
Neubau der Wasserstoffleitung Heek-Epe (HEp)
Von der OGE-Leitung 13 in Heek zu den Kavernen in Epe (Gronau)
Die Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH (OGE) beabsichtigt zusammen mit der Nowega GmbH eine Wasserstoffleitung (Gasversorgungsleitung) auf der Strecke von der OGE Leitung (Ltg.) Nr. 013/000/000 in der Gemeinde Heek bis zum Gasspeichergebiet in Epe (Stadt Gronau) zu errichten (ca. 10-12 km). Das Leitungsbauprojekt soll im Zuge der Wasserstoffinitiative GET H2 Nukleus errichtet werden. Ziel dieser Initiative ist es, die Grundlage für eine bundesweite Wasserstoffinfrastruktur zu etablieren, um eine effiziente Umsetzung der Energiewende möglich zu machen. Die Inbetriebnahme der Leitung HEp ist für 2026 geplant.
Im Raumordnungsverfahren wird das Vorhaben ausschließlich unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft und mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie mit Vorhaben anderer Planungsträger abgestimmt. Ergebnis des Verfahrens ist eine „Raumordnerische Beurteilung“ mit einer Empfehlung für den raumverträglichsten Trassenkorridor. Sie wird ohne eine gesonderte Benachrichtigung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster bekannt gegeben und ist als Erfordernis der Raumordnung in nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen. Die rechtsverbindliche Festlegung der Trasse findet erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren statt.
Das Raumordnungsverfahren wurde abgeschlossen. Das Ergebnis, die Raumordnerische Beurteilung ohne Begründung, wird im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster bekannt gemacht. Die Raumordnerische Beurteilung mit Begründung wird für die Dauer von fünf Jahren zur Einsichtnahme für jedermann bei allen betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden sowie bei der Bezirksregierung Münster ausgelegt.
Verfahrensunterlagen
Rechtsvorschriften
- Raumordnungsgesetz (ROG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Raumordnungsverordnung (RoV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Gesetz zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes NRW (LPlG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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