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Raumverträglichkeitsprüfungen
380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk
Raumverträglichkeitsprüfung für den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Westerkappeln nach Gersteinwerk
Die Amprion GmbH (Vorhabenträgerin) plant den Neubau einer 380-kV-Höchstspannungsleitung zwischen den Umspannwerken Westerkappeln (Kreis Steinfurt) und Gersteinwerk (Kreis Unna) mit dem Ziel, das Übertragungsnetz für die zukünftig ansteigenden Stromflüsse zu verstärken. Im Juli 2022 hat die Amprion GmbH gemäß Nr. 89 der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPIG) den gesetzlichen Auftrag für den Bau der Höchstspannungsleitung Westerkappeln – Gersteinwerk erhalten. Sie ist als Freileitung zu errichten und wird eine Länge von ca. 85 km aufweisen.
Bildquelle: Amprion GmbH
Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 30.09.2024 für dieses Vorhaben die Verfahrensunterlagen vorgelegt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung beantragt. Es handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben von überörtlicher Bedeutung. Dementsprechend wurde gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt.
Gegenstand der Raumverträglichkeitsprüfung waren
- die Prüfung der raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
- die Prüfung der ernsthaft in Betracht kommenden Standort- oder Trassenalternativen und
- die überschlägige Prüfung der Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter nach § 2 Absatz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung.
In Abstimmung mit der weiteren räumlich zuständigen Regionalplanungsbehörde (Regionalverband Ruhr) hat die Bezirksregierung Münster als Regionalplanungsbehörde die Federführung für das Verfahren übernommen.
Die Raumverträglichkeitsprüfung wurde nunmehr abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit einer Empfehlung eines raumverträglichen Korridors. Sie wird ohne eine gesonderte Benachrichtigung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster bekannt gegeben, ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung in nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen und kann nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Zulassungsentscheidung überprüft werden (vgl. § 15 Absatz 6 ROG).
Die gutachterliche Stellungnahme mit Begründung wird für die Dauer von fünf Jahren zur Einsichtnahme für jedermann bei allen betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden sowie bei den Regionalplanungsbehörden ausgelegt. Die rechtsverbindliche Festlegung der Trasse findet erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren statt.
Rechtsvorschriften
- Raumordnungsgesetz (ROG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Raumordnungsverordnung (RoV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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