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Hauptinhalt
Entlastungsmöglichkeiten im Schulalltag
Probleme bei der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege
Problem / Beispiel
Eine Lehrkraft hat zwei Kinder im Alter von 5 und 7 Jahren und eine Unterrichtsverpflichtung von 14 Stunden. Im aktuellen Stundenplan ist eine Verteilung auf vier Tage vorgesehen, Unterrichtsbeginn ist immer zur ersten Stunde, der Stundenplan enthält drei Springstunden. Der unterrichtsfreie Tag ist Freitag, an dem die Lehrkraft dennoch gelegentlich in der Schule erscheinen muss, da sie eine Klassenleitung hat und freitags Klassenleitungsstunden stattfinden. Von der Lehrkraft werden die vollständige Wahrnehmung der Klassenleitungsaufgaben und die Teilnahme an allen Konferenzen, Wandertagen, Methodentagen, Projektwochen etc. erwartet.
Welche Entlastungsmöglichkeiten gibt es für die Kollegin und was kann präventiv geschehen, um Zufriedenheit und Akzeptanz bzgl. der Stundenplangestaltung im Kollegium zu schaffen?
Tipp / Good Practice
Die im Folgenden aufgeführte Sammlung basiert auf Ideen und Tipps aus der Praxis. Entsprechend der eigenen schulischen Situation sollte in kollegialer Verantwortung geprüft werden, was für Vollzeit- und Teilzeitlehrkräfte, die eingebunden sind in familiären herausfordernden Bezügen, umsetzbar ist.
- Die Rückkehrerin/ der Rückkehrer aus der Elternzeit fängt erst zur zweiten Stunde an.
- Kinder der Beschäftigten werden bei Konferenzen, Sprechtagen u.ä. vor Ort betreut.
- Ein Sprechtags-/ Konferenz-Tandem wird gebildet, Infos werden zeitnah ausgetauscht.
- Das Zeitmanagement bei Konferenzen wird optimiert, Dienstbesprechungen werden z.T. durch Infoschreiben ersetzt.
- Pausenaufsichten/ Klausuraufsichten werden reduziert.
- Unterrichtsvertretungen werden vermieden bzw. „Schutzzeiten“ gewährt, in denen Beschäftigte nicht zu Vertretungsstunden herangezogen werden.
- Teilzeitbeschäftigte Eltern lösen sich bei Projekttagen, Schulfesten, Klassenfahrten u.ä. ab, ggf. bringen sie ihre Kinder mit.
- Die Konrektorin/ der Konrektor kann einen Teil der Arbeit in Homeoffice erledigen.
- Befreiung von Klassenleitungen oder Bildung von Klassenleitungsteams
Die Schule hat ein in den Gremien abgestimmtes Teilzeitpapier.
Stundenpläne
Schritt 1: Vorbereitung
Lehrkräfte erhalten die Möglichkeit, Einsatzwünsche im Vorfeld schriftlich darzulegen. So lassen sich individuelle Möglichkeiten der Entlastung erkennen, beispielsweise durch den Wunsch des Einsatzes in parallelen Lerngruppen, Kursen mit weniger Korrekturaufwand, Rücksicht auf Kinderbetreuungszeiten etc.
Schritt 2: Auswertung
Die Schulleitung bemüht sich, die Wünsche der Lehrkräfte zu berücksichtigen und führt, wenn dies aus dienstlichen Gründen nicht möglich sein sollte, Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen. Entlastungs- und Ausgleichsmöglichkeiten können hier im Vorfeld diskutiert und geklärt werden.
Schritt 3: Planung
Die AfG und der Lehrerrat sind am Prozess der Stundenplanung möglichst beteiligt, um etwaige Benachteiligungen im Vorfeld durch den Abgleich der Planung mit den Vorgaben des Teilzeitkonzepts der Schule zu erkennen. Der AfG kommt eine besondere Bedeutung durch die Delegation der gleichstellungsrelevanten Beteiligung bei Personalvorgängen zu (§ 15a Abs.1, § 17 LGG).
Dem Planungsprozess liegt ein schulinternes Teilzeitkonzept, basierend auf den Empfehlungen zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte im Regierungsbezirk Münster (s.u.), zugrunde. In diesem Konzept sind u.a. Anwesenheit bzw. Anspruch auf freie Tage und Anzahl der Springstunden klar geregelt. Dies sorgt für Transparenz bzgl. Planungsentscheidungen und kann, wie im o.g. Beispiel, Empfindungen der ungerechten Behandlung vermindern.
Ein weiterer Belastungsfaktor für die Lehrkraft im Beispiel ist die Klassenleitungsfunktion. Hier gibt es Möglichkeiten der Entlastung beispielsweise durch Bildung von Klassenleitungsteams. Ebenso können Vereinbarungen mit Lehrkräften getroffen werden, diese turnusmäßig von einer Klassenleitung zu entbinden. Genaue Vereinbarungen hierzu sollten im schulinternen Teilzeitkonzept unter dem Punkt 4.1 geregelt sein.
Schritt 4: Entwicklung möglicher Alternativen, Finden von Kompromissen in Absprache
Bei unvermeidlichen Abweichungen von den Vereinbarungen im Teilzeitkonzept und dadurch entstehenden Belastungen einer Lehrkraft empfiehlt es sich, zeitnah ein Gespräch mit der Lehrkraft, der Schulleitung und ggfls. der AfG zu führen, mit dem Ziel, gemeinsam Veränderungsoptionen zu entwickeln und nach Möglichkeiten des individuellen Ausgleichs und der Entlastung für die betroffene Lehrkraft zu suchen.
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