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Regionalplanung


Zweites Beteiligungsverfahren
Änderung des Regionalplans Münsterland

Der Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2022 beschlossen, den Regionalplan Münsterland zu ändern. Mit dem Änderungsverfahren sollen die textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland an die Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) sowie des Bundesraumordnungsplans für den Hochwasserschutz (BRPH) angepasst werden. Hierzu wurden die bestehenden Festlegungen redaktionell überarbeitet, ergänzt, neu strukturiert und an die aktuellen fachgesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst. Dabei wurden auch die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Energie (STE) überarbeitet und in das Hauptplanwerk übernommen. Die Festlegungen des Sachlichen Teilplans Kalkstein wurden größtenteils unverändert in das Hauptplanwerk integriert. 

Die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen sind über die geplante Änderung des Regionalplans Münsterland gem. § 9 Abs. 1 ROG frühzeitig unterrichtet worden. Gemäß § 8 Abs. 1 ROG wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Die öffentlichen Stellen, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen berührt werden kann, wurden bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts beteiligt.

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) wurde der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen vom 6. März 2023 bis einschließlich 30. September 2023 zum ersten Mal Gelegenheit gegeben, Stellung zu dem Planentwurf, der Begründung und zum Umweltbericht zu nehmen. Im Rahmen dieser ersten Beteiligung sind rd. 1.200 Stellungnahmen mit rd. 4.000 Anregungen, Bedenken und Hinweisen eingegangen, die von der Regionalplanungsbehörde ausgewertet und aufbereitet wurden.

Vom 19. Juni bis 05. Juli 2024 wurden die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 ROG, die nicht nach § 9 Abs. 2 S. 4 ROG ausgeschlossen sind, nach Beschluss des Regionalrats mit diesen erörtert, vgl. § 19 Abs. 3 S. 1 LPlG NRW. Dabei wurde ein Ausgleich der Meinungen angestrebt.

Die Auswertungsergebnisse der ersten Beteiligung und der Erörterungen haben zu einer Überarbeitung der Planunterlagen (textliche und zeichnerische Festlegungen samt Begründung, Erläuterungskarten, Dokumentationsbögen, Umweltbericht und Anlagen) geführt. Dazu gehört insbesondere auch die Änderung von planerischen Zielen und Grundsätzen in textlicher und zeichnerischer Form. Daneben wurden weitere gesetzliche Grundlagen, die einen raumordnungsrechtlichen Regelungsgehalt aufweisen, auf ihre Aktualität überprüft und die Planunterlagen entsprechend überarbeitet. Im Ergebnis wurde der Planentwurf in der Fassung des Aufstellungsbeschlusses (Sitzungsvorlage: 35/2022) dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt.

Mit Beschluss vom 23. September 2024 (Sitzungsvorlage: 27/2024) hat der Regionalrat Münster den überarbeiteten Planentwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland (Stand: September 2024) und die Durchführung einer zweiten Beteiligung gem. §§ 9 Abs. 3 und 2 S. 3 - 6, 7 Abs. 7 ROG i. V. m. § 13 LPlG NRW beschlossen.

Die Planänderung umfasst das gesamte Plangebiet des Regionalplans Münsterland mit den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt, Warendorf und der kreisfreien Stadt Münster. Ergänzend wird auf die Kartendarstellung in der öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen (vgl. Amtsblatt der Bezirksregierung Münster, Ausgabe 41 vom 11.10.2024, S. 333 - 335).

Verfahrensstand

Zum überarbeiteten Planentwurf konnten in Bezug auf die nach dem ersten Beteiligungsverfahren vorgenommenen Änderungen vom 28. Oktober 2024 bis einschließlich 09. Dezember 2024 Stellungnahmen abgegeben werden.

Der überarbeitete Planentwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland kann zu Informationszwecken weiterhin im nachfolgenden Bereich „Planunterlagen“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Über das weitere Verfahren werden wir an dieser Stelle und in unserer StoryMap informieren.

Planunterlagen

Der überarbeitete Planentwurf zur Änderung des Regionalplans Münsterland umfasst textliche Festlegungen mit integrierter Erläuterung und Begründung, Erläuterungskarten, zeichnerische Festlegungen im Maßstab 1:50.000, Dokumentationsbögen und einen Umweltbericht mit Anhängen.

Die Dateien können einzeln oder in verschiedenen Dokumentenpaketen als ZIP-Datei heruntergeladen werden. Bitte beachten Sie, dass das Herunterladen der Dokumente einige Momente dauern kann.

Textliche Festlegungen

Die Bereiche des Planentwurfs, die nach dem 1. Beteiligungsverfahren textlich geändert wurden, sind in der Änderungsfassung der textlichen Festlegungen gelb hinterlegt. Zur weiteren Information stellen wir Ihnen auch eine Lesefassung zur Verfügung. Sie finden die Lesefassungen im Abschnitt „Weitere Unterlagen“.

Erläuterungskarten

Zeichnerische Festlegungen (Änderungskarten)

Die Bereiche des Planentwurfs, die nach dem 1. Beteiligungsverfahren zeichnerisch geändert wurden, sind in den Änderungskarten farblich hervorgehoben. Bestehende zeichnerische Festlegungen und Bereiche des Planentwurfes, die zeichnerisch nicht geändert wurden, sind ausgegraut. Für eine Gesamtschau aller zeichnerischen Festlegungen stellen wir Ihnen für jedes Karenblatt eine Lesefassung zur Verfügung. Sie finden die Lesefassungen im Abschnitt „Weitere Unterlagen“.

Dokumentationsbögen

Umweltbericht

Weitere Unterlagen

Neben den Planunterlagen stellen wir Ihnen weitere Unterlagen zur Verfügung, die nicht Bestandteil des überarbeiteten Planentwurfes sind, sondern als ergänzende Hintergrundinformationen herangezogen werden können.

Textliche Festlegungen

Die Bereiche des Planentwurfs, die nach dem 1. Beteiligungsverfahren textlich geändert wurden, sind in der Änderungsfassung der textlichen Festlegungen gelb hinterlegt. Zur weiteren Information stellen wir Ihnen auch eine Lesefassung zur Verfügung.

Zeichnerische Festlegungen (Lesefassung)

Die Bereiche des Planentwurfs, die nach dem 1. Beteiligungsverfahren zeichnerisch geändert wurden, sind in den Änderungskarten farblich hervorgehoben. Bestehende zeichnerische Festlegungen und Bereiche des Planentwurfes, die zeichnerisch nicht geändert wurden, sind ausgegraut. Für eine Gesamtschau aller zeichnerischen Festlegungen stellen wir Ihnen für jedes Kartenblatt eine Lesefassung zur Verfügung.

Windenergiebereiche (WEB) mit namentlicher Kennzeichnung

Für die Benennung der Windenergiebereiche (WEB) stellen wir Ihnen weiteres Kartenmaterial zur Verfügung. Die Karten sind nicht Teil des Regionalplan(entwurfes).

Synopsen der Stellungnahmen

Das erste Beteiligungsverfahren zur Änderung des Regionalplans fand vom 6. März 2023 bis einschließlich 30. September 2023 statt. Im Rahmen des Verfahrens sind rd. 1.200 Stellungnahmen mit rd. 4.000 Einzelaspekten eingegangen. Die Regionalplanungsbehörde hat sich intensiv mit allen Stellungnahmen und den darin enthaltenen Anregungen, Hinweisen und Bedenken auseinandergesetzt. Jede (Teil-)Stellungnahme wurde mit einem Abwägungsvorschlag (inkl. Begründung) versehen.

Ergebnisprotokolle der Erörterungen

Vom 19. Juni bis 05. Juli 2024 wurden die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen und der Personen des Privatrechts nach § 4 des Raumordnungsgesetzes (ROG), die nicht nach § 9 Abs. 2 S. 4 ROG ausgeschlossen sind, nach Beschluss des Regionalrats mit diesen erörtert, vgl. § 19 Abs. 3 S. 1 Landesplanungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW). Dabei wurde ein Ausgleich der Meinungen angestrebt.

Weiteres Verfahren

Die eingegangenen Stellungnahmen sind im Rahmen der Gesamtabwägung über die Planänderung zu berücksichtigen (vgl. § 7 Abs. 2 S. 2 ROG). Eine gesonderte Bescheidung erfolgt nicht. Der Regionalrat Münster entscheidet über die Änderung des Regionalplans Münsterland durch abschließenden Feststellungsbeschluss (vgl. § 19 Abs. 4 S. 1 LPlG NRW). Die Änderung ist der Landesplanungsbehörde anzuzeigen. Mit Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Planänderung wirksam. Dem Regionalplan wird eine zusammenfassende Erklärung beigefügt, aus der u. a. hervorgeht, wie die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Änderungsverfahren berücksichtigt wurden (vgl. § 10 Abs. 3 ROG). Die Feststellung und Bekanntmachung des Erreichens des Flächenbeitragswertes richtet sich nach § 5 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG).

Zusätzliche Informationen

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