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Immissionsschutz
42. BImSchV
Legionellenbefunde
Legionellen in Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern
Legionellen (Legionella spp.) sind Umweltkeime, die natürlicherweise in geringen Konzentrationen in Gewässern und im Boden vorkommen. Da Legionellen bevorzugt in einem Temperaturbereich von 25-45 °C wachsen, können sie sich in technischen Anlagen zur Warmwasserbereitung, in Abwärme führenden Teilen von Kühlanlagen und in warmen Belebungsbecken von Kläranlagen anreichern.
Werden Legionellen in kleinsten Wassertröpfchen (Aerosole) mit der Atemluft aufgenommen, können sie beim Menschen Erkrankungen mit grippeähnlichen Symptomen (Pontiac-Fieber) oder eine schwere Lungenentzündung (Legionärskrankheit, Inkubationszeit 2 bis zu 20 Tage) verursachen. Risikogruppen sind z. B. ältere Menschen, Raucher sowie Menschen mit geschwächtem Immunsystem.
Legionellenhaltige Aerosole können z. B. beim Betrieb von Verdunstungskühlanlagen entstehen, wenn die Zahl der Legionellen im Kühlwasser durch bestimmte Einflüsse (z. B. erhöhte Tagestemperaturen, unzureichende hygienische Maßnahmen) erheblich ansteigt. In der Vergangenheit kam es wiederholt zu legionellenbedingten Erkrankungen im Einwirkungsbereich von Verdunstungskühlanlagen.
Vorbeugen
Zur Vorbeugung von Gefährdungen durch Verdunstungskühlanlagen empfehlen die VDI-Richtlinie 2047 (Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen, Blätter 2 und 3) und die 42. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider) daher die Durchführung von Maßnahmen zur Begrenzung des Legionellenwachstums im Kühlwasser. Insbesondere bei Überschreitung der sogenannten Maßnahmenwerte (10.000 KBE (koloniebildende Einheiten = kultivierbare Legionellen) pro 100 ml Wasser bei Verdunstungskühlanlagen; 50.000 KBE pro 100 ml Wasser bei Naturzugkühltürmen) soll der Betreiber der Kühlanlage umgehend Maßnahmen, wie z. B. eine sofortige Biozid-Behandlung des Kühlwassers oder eine Reinigung der Kühlanlage durchführen. Ob es im Einzelfall bei Überschreitung der Maßnahmenwerte tatsächlich zu Erkrankungen im Einwirkungsbereich der Kühlanlage kommen kann, ist gegenwärtig nicht bekannt. So existieren keine Daten, die einen Zusammenhang zwischen hohen Zahlenwerten im Kühlwasser und einem Erkrankungsrisiko in der Umgebung belegen. Selbst die Frage, ob hohe Zahlenwerte im Kühlwasser zu hohen Emissionen legionellenhaltiger Aerosole führen, ist unbeantwortet. Unklar ist auch, über welche Entfernung von der Kühlanlage gesundheitliche Beeinträchtigungen konkret zu befürchten sind.
Zudem ist nicht allein die Zahl der Legionellen für ein Erkrankungsrisiko ausschlaggebend, sondern insbesondere auch ihre Fähigkeit, das Krankheitsbild auszulösen (Virulenz). Die verschiedenen Legionellenarten und deren Serogruppen unterscheiden sich in dieser Eigenschaft. Das größte Virulenzpotential scheint die Art Legionella pneumophila und darunter die Vertreter der Serogruppe 1 aufzuweisen. Bei der Legionellen-Analytik wird daher auch immer versucht, die Art und Serogruppe der nachgewiesenen Legionellen zu bestimmen.
Legionellenbefunde werden veröffentlicht
Vor dem Hintergrund der noch nicht gut verstandenen Zusammenhänge zwischen Legionellenbefunden im Kühlwasser von Verdunstungskühlanlagen und einem konkreten Erkrankungsrisiko in der Umgebung der Anlagen hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass Legionellenbefunde oberhalb der Maßnahmenwerte aus Gründen des vorbeugenden Umwelt- und Gesundheitsschutzes in (begründeten) Einzelfällen zeitnah zu veröffentlichen sind. Ziel der Veröffentlichung ist es, Menschen, die an schweren Atemwegsinfekten erkranken oder erkrankt sind, sowie Ärztinnen und Ärzte darauf aufmerksam zu machen, dass möglicherweise Legionellen die Ursache sein könnten.
Die der Bezirksregierung Münster vorliegenden und zu veröffentlichenden Befunde oberhalb der Maßnahmenwerte finden Sie in der unten stehenden aktuellen Befundtabelle. Sie enthält auch Informationen zum Standort der Verdunstungskühlanlage sowie zu den getroffenen Maßnahmen. Bei der Beurteilung der Zahlen ist zu berücksichtigen, dass die Analytik zeitaufwändig ist und die Ergebnisse in der Regel erst ca. 10 Tage nach der Probennahme vorliegen. Die jeweils aktuellen Ergebnisse beziehen sich daher auf einen bereits ca. 10 Tage zurückliegenden Zeitpunkt. Die Zahl der Legionellen im Kühlwasser kann sich in diesem Zeitraum bereits erheblich verändert haben. Sollten Sie nach Kenntnis der Informationen dieser Seite einen Zusammenhang zwischen einer eigenen schweren Atemwegsinfektion und einer der unten gelisteten Verdunstungskühlanlage vermuten, bitten wir Sie, sich in der Angelegenheit an Ihren behandelnden Arzt zu wenden.
Weitere Informationen zum Themenkomplex und zum Infektionsschutz erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt. Bei anlagenspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an den in der Tabelle genannten Ansprechpartner.
Downloads
Rechtsvorschriften
- Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Merkblatt des Umweltministeriums NRW: Pflichten für Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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