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Verkehrsrecht


Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO

LKW Schwertransport

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Ausnahmegenehmigungen nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) werden für Kraftfahrzeuge und ihre Kombinationen benötigt, die hinsichtlich ihrer Maße (Länge, Höhe, Breite), Gewichte (Achslasten, Gesamtmassen), Ausrüstung oder in sonstiger Weise von den Vorschriften der StVZO abweichen. Im Folgenden gehen wir auf die häufigsten Fragen zu diesem Thema ein:


Wo müssen Sie den Antrag stellen?


Unter welchen Voraussetzungen kann Ihnen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden?


Wie stellen Sie den Antrag?


Welche Anforderungen sind an das Gutachten zu stellen?


Wer ist für die Erlaubnis nach § 29 und Genehmigung nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) zuständig?


Was kostet Sie die Genehmigung?

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