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Verkehrsrecht
Straßenverkehrsrecht
Oberstes Ziel des Straßenverkehrsrechts ist es, Gefahren von Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Die Bezirksregierung Münster als höhere Straßenverkehrsbehörde ist die Aufsichtsbehörde und Ansprechpartnerin für die unteren Straßenverkehrsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte im Regierungsbezirk. Gemeinsam tragen Sie die Verantwortung für die Verkehrssicherheit auf dem nachgeordneten Straßenverkehrsnetz im Regierungsbezirk.
Aufgabenbereich
Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu verbessern, erfüllt die Bezirksregierung Münster als höhere Straßenverkehrsbehörde unterschiedliche Aufgaben. Dazu gehören zum Beispiel:
- Vermeidung und Abbau von Verkehrsunfällen: gemeinsam mit den Straßenverkehrsbehörden, den Straßenbaulastträgern und der Polizei werden Unfallhäufungsstellen analysiert und anschließend Lösungen zu deren Beseitigung erarbeitet und umgesetzt
- Teilnahme an Sitzungen und Begleitung der Verkehrsschauen bei den Straßenverkehrsbehörden: durch die sorgfältige Durchführung von Verkehrsschauen können präventiv Gefahrenstellen erkannt und beseitigt werden
- Abgabe von Stellungnahmen sowie Beratung bei straßenverkehrsrechtlichen und -technischen sowie verkehrssicherheitsrelevanten Fragestellungen oder straßenbaulichen Gestaltungsfragen.
- Gewährleistung einer einheitlichen Anwendung der Vorschriften bei der Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen im Regierungsbezirk
- Straßenverkehrsrechtliche Prüfung von Planungen im Rahmen von Planfeststellungen und Förderprojekten unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit
- Beratung der Kreise und Kommunen bei der Umsetzung verkehrstechnischer und -planerischer Maßnahmen
Rechtsvorschriften
- Aufgaben der Unfallkommission in Nordrhein-Westfalen Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums des Inneren 414-61.05.04 und des Ministeriums für Verkehr III B 3 58.91.16 vom 10. Juni 2021 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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