Kind von hinten

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Flüchtlinge in der Region


Bildungschancen für alle
Schulische Integration

Schulklasse im Unterricht

© drubig-photo/Fotolia

Der in den letzten Monaten erfolgte Zuzug aus Osteuropa sowie die stark angestiegene Zahl der Zuwanderer aus Krisengebieten – und damit verbunden die geforderte schulische Integration der Kinder und Jugendlichen – stellen die Lehrkräfte, Schulträger, Schulaufsicht und Kommunalen Integrationszentren vor große Herausforderungen. Es bedarf einer engen und strukturierten Kooperation aller Beteiligten, um die Bildungschancen dieser Kinder und Jugendlichen zu sichern und gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Schullaufbahn und den Übergang in den Beruf zu schaffen.

In vielen Kommunen und Kreisen sind schon zielführende Strukturen geschaffen worden. Diese müssen weiterentwickelt und systemisch noch stärker miteinander verbunden werden. Die Bezirksregierung Münster hat sich die Beratung und Unterstützung der Beteiligten in diesem Prozess zur vordringlichen Aufgabe gemacht.

Sie hat sich zum Ziel gesetzt, jedem Kind beziehungsweise Jugendlichen sein Recht auf Schulbildung zu ermöglichen. Diese Zielsetzung ist mit folgenden miteinander verbundenen Teilzielen verknüpft:

  1. Die Sprachbildung für jedes Kind beziehungsweise jeden Jugendlichen wird ermöglicht.
  2. Sobald Schulpflicht besteht, ist die Bereitstellung eines Schulplatzes für jedes Kind beziehungsweise jeden Jugendlichen sichergestellt.
  3. Bildungsbrüche werden vermieden.
  4. Mit bedarfsgerechter und langfristiger Förderung werden die Kinder und Jugendlichen durch ihre schulische Ausbildung zu einem für sie erreichbaren Schulabschluss geführt.

In der Schulabteilung wurde eine Koordinierungsgruppe „Rahmenkonzept zur schulischen Integration von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern" gebildet. Sie soll die Rollen und Verantwortlichkeiten der jeweils Beteiligten und die erforderlichen Verfahrensschritte darstellen sowie gegebenenfalls ergänzende Handlungsempfehlungen geben und in einem Rahmenkonzept zusammenfassen.

Das Konzept beschreibt den Rahmen und die Verfahren schulaufsichtlichen und schulischen Handelns. Adressaten sind die handelnden Personen der Schulaufsicht der Abteilung 4 der Bezirksregierung Münster, der Schulämter und die Schulleitungen

Häufig gestellte Fragen zur schulischen Integration

Fragezeichen

© vege/Fotolia

Ab wann gilt die Schulpflicht, welche Förderungsmöglichkeiten gibt es, können bereits im Herkunftsland erworbene Abschlüsse anerkannt werden und unter welchen Bedingungen kann man an einer Prüfung in der Herkunftssprache teilnehmen?

Diese und viele weitere Fragen werden häufig gestellt. In der folgenen FAQ-Liste werden die wichtigsten Fragen zur schulischen Integration von Flüchtlingen beantwortet.

Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an einen der oben genannten Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite und schreiben Sie uns.


Ab wann gilt die Schulpflicht?


Wann endet die Schulpflicht?


Welche Fördermöglichkeiten zur schulischen Integration für zugewanderte Schülerinnen und Schüler gibt es?


Welche weitergehenden Fördermöglichkeiten gibt es?


Welche Konzepte stehen zur schulischen Integration zur Verfügung?


Wie erfolgt eine Anerkennung von Bildungsabschlüssen?


Welche Möglichkeiten bietet eine Feststellungsprüfung? Wer kann diese ablegen?

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