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Unterbringung von Flüchtlingen


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Häufig gestellte Fragen

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In der folgenden FAQ-Liste erhalten Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Unterbringung von Flüchtlingen. Haben Sie weitere Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an einen der oben genannten Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite und schreiben Sie uns.


Wer gilt als Flüchtling und was regelt das Dublin-Abkommen?


Wie viele Asylsuchende kommen und woher stammen sie?


Nach welchem System werden Asylsuchende in Deutschland verteilt?


Was geschieht mit unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden?


Welche Aufgaben übernimmt zukünftig die Landeserstaufnahmeeinrichtung?


Wie werden Asylsuchende registriert und wie weisen sie sich aus?


Wer ist im Land Nordrhein-Westfalen für die Unterbringung von Asylsuchenden zuständig?


In welchen Einrichtungen sind Asylsuchende in Nordrhein-Westfalen untergebracht?


Wie lange verbleiben Asylsuchende in den Unterkünften?


Welche weitere Möglichkeit der beschleunigten Asylverfahren gibt es?


Welche Standards gibt es für Unterbringungseinrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen?


Wie wird die Sicherheit Asylsuchender in den Landeseinrichtungen gewährleistet?


Wer betreut die Asylsuchenden in den Landeseinrichtungen?


Welche Beratungsangebote stehen Asylsuchenden in Landeseinrichtungen zur Verfügung?


Wie kann ich den Asylsuchenden helfen und an wen kann ich mich wenden?


Welche Leistungen erhalten Asylbewerber in den Landesunterkünften?


Wann und wie werden Asylsuchende einer Kommune zugewiesen?


Welche Steuerungsmöglichkeiten bietet die Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge dem Land Nordrhein-Westfalen?


Was bedeutet Rückkehrmanagement?

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